Hallo lieber Fragesteller,
die Ausführungsfrist innerhalb Deutschlands beträgt grds. einen Geschäftstag. Die Banken haben allerdings die Möglichkeit, bis zum 31.12.2011 eine längere Frist mit dem Kunden zu vereinbaren. Diese Vereinbarung erfolgt i. d. R. über die AGBs oder den Sonderbedingungen zum Überweisungsverkehr. Ich schätze mal, dass alle Banken von dieser Ausnahmeregelung gebrauch machen. In so fern können wir also von drei Tagen ausgehen. Diese Frist gilt nur für elektronische Aufträge (Online-Banking). Da Du einen Überweisungsbeleg genutzt hast, verlängert sie sich um einen Tag. Die Ausführungsfrist beträgt in Deinem Fall also vier Tage. Sie beginnt an dem Geschäftstag, an dem die Überweisung in den Verantwortungsbereich der Bank gelangt ist. Da Du die Überweisung am Wochenende bei der Bank eingeworfen hast (= kein Geschäftstag) beginnt Sie in Deinem Fall am Montag.
Somit endet in dem von Dir beschriebenen Fall die Ausführungsfrist am Freitag, d. h. bis zu diesem Tag muss der Betrag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben sein. In der Regel arbeiten die Banken aber deutlich schneller, so dass die Gutschrift sicherlich schon Dienstag oder Mittwoch erfolgen wird.
Ich hoffe, Dir hiermit weiterhelfen zu können.
Viele Grüße,
Michael
ich habe da mal eine kurze bankentechnische Frage: Am SA habe
ich eine Überweisung in den Kasten bei der Bank geschmissen. Jetzt würde mich einmal
interessieren, wie lange wird es dauern, bis das Geld bei ihm
auf dem Konto ist!?