Wie lange dauert Wohnungszuweisungsverfahren?

Hallo,
ich bin seit 15 Jahren verheiratet und habe mich vor 1 Jahr von meinem Mann getrennt (Frauenhaus, jetzt eigene Wohnung). Er wohnt weiter (trotz Aufforderung, auszuziehen) in „meinem“ Haus (Alleineigentümer). Er hat die Schlösser ausgetauscht, so dass ich keinen Zugang habe. Er vereinnahmt Mieteinnahmen, die ursächlich mir zustehen. Das Haus habe ich zwar in der Ehe gekauft, aber mit meinem Geld.
Der Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung wurde vor ca. 11 Monaten gestellt und ist bisher noch nicht einmal in Angriff genommen worden, da der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (gleichzeitige Antragstellung) seither ebenfalls noch nicht zur Entscheidung gekommen ist. Finanziell bin ich (fast) bankrott, da ich die Kreditbelastungen für die Sanierung alleine zurück zahle. Käme ich in mein Haus zurück, würde ich natürlich die jetzige Miete sparen.
Welche Schritte kann ich unternehmen, damit das Gericht jetzt bald entscheidet?
Falls die Entscheidung für mich positiv wäre, welche Schritte muss ich einleiten, damit mein Mann das Haus räumt?
Falls die Entscheidung negativ für mich ausfallen sollte, was könnte ich im Anschluss unternehmen? Räumungsklage? Wie lange dauert das dann wieder?
Welche Möglichkeiten gäbe es noch?

Natürlich habe ich meinem Mann auch das Haus zum Kauf angeboten. Mehrmals. Aber es kam nie ein konkretes Angebot von ihm.

Letzte Frage: Wo könnte ich Rechtsprechungen, Urteile usw. zu diesen Themen nachlesen?
Danke!
I.

Ihre Fragen betreffen fast auschließlich das Familien- u. Eherecht, welches nicht mein Gebiet ist, oft auch sogar für Anwälte nicht.

Aber dennoch folgendes dazu:
Dem Mieter sollten Sie mündlich und schriftlich erklären, dass die Miete der Eigentümerin zustehen und niemand anderes eine Geldempfangsvollmacht besitzt. Selbst die rückwirkenden Mieten (3 Jahre) wurden nicht mit schuldbefreiender Wirkung geleistet worden, da sie nicht an Sie geleistet worden sind. –
Solange die Wg. Ehewohnung ist, ist eine Räumungsklage sinnlos. Anders wird´s, wenn Sie verkaufen würden. Aber vorher unbedingt einen geeigneten Anwalt eingehend befragen.
Notfalls: Wenn Sie die „Computerbild“ am Kiosk kaufen, finden Sie etwa am Heft-Schluß einen Anwaltskosten-Rabatt des Verlages, wenn Sie eine Frage online an die dortige Adresse mit dem Code richten.

Haloo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Das erklärt, warum mein Anwalt „sich so bedeckt“ hält. Muss ich selber noch ein wenig recherchieren. Kann ich von meinem „Noch-Ehemann“ die Herausgabe der Mieter-Daten ERZWINGEN? Bis jetzt hat er - trotz Aufforderung - nicht geliefert.
Danke sehr!
Gruss
I.

Das Erzwingen kann einige Zeit dauern. Der Erfolg ist vage, da der Ehemann behaupten könnte, er habe nichts; er braucht´s auch nicht begründen.
Einfacher wäre doch der Weg zum Mieter, den Sie doch sicher namentlich kennen oder ermitteln werden. Ihr Eigentum wird er nicht anzweifeln (können), und dass Ihnen deshalb die vergangenen und laufenden Mieten zustehen, ebenfalls nicht. Oder? Wenn Ihr Anwalt das nicht hinbekommt, dann sollten Sie sich einen anderen aussuchen (oder zur kostenfreien Rechtsberatung der Anwaltskammer gehen).

1 Like

Sehr geehrte Iris,
das ist schon ein Begehren auf eine umfassende Rechtsberatung, die ich so nicht und wegen der Haftung auch nicht kostenlos erteilen kann, mit Beratungsschein und Darlegunbg aller Details wäre eine Beratung möglich.
Wie lange das Gericht zur Bearbeitung benötigt, kann ich aus der Ferne nicht sagen, 11 Monate deuten aber darauf hin, daß Ihr Anwalt entweder den PKH Antrag und die Klagebegründung möglicherweise nicht überzeugend genug ausgearbeitet hat.
Rechtsprechung finden Sie (für einen Laien ist das immer schwierig zu verstehen!) unter dejure.org mit entsprechenden Stichworten.
Ich würde aber an Ihrer Stelle mal Ihrem Anwalt etwas Dampf machen.
Einen schönen Tag wünscht RA Streich

von Streich, Rudolf , 02.09.2013 11:04
Sehr geehrte Iris,
das ist schon ein Begehren auf eine umfassende Rechtsberatung, die ich so nicht und wegen der Haftung auch nicht kostenlos erteilen kann, mit Beratungsschein und Darlegunbg aller Details wäre eine Beratung möglich.
Wie lange das Gericht zur Bearbeitung benötigt, kann ich aus der Ferne nicht sagen, 11 Monate deuten aber darauf hin, daß Ihr Anwalt entweder den PKH Antrag und die Klagebegründung möglicherweise nicht überzeugend genug ausgearbeitet hat.
Rechtsprechung finden Sie (für einen Laien ist das immer schwierig zu verstehen!) unter dejure.org mit entsprechenden Stichworten.
Ich würde aber an Ihrer Stelle mal Ihrem Anwalt etwas Dampf machen.
Einen schönen Tag wünscht RA Streich

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Sehr geehrter Herr Streich,
vielen Dank für Ihre klaren Worte. Damit kann ich wenigstens mal etwas anfangen. Darf ich fragen, in welchem Bundesgebiet Sie tätig sind? GGf. würde ich gerne nochmals auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Iris

Unsere Kanzlei arbeitet ggf. bundesweit, unser Sitz ist in Berlin Mitte. Wenn Sie Rat und Hilfe - auch bei Beratungshilfe oder PKH - benötigen, stehen wir zur Verfügung. Kommunikation ggf. über mail möglich: [email protected]
Einen schönen Tag wünscht RA Streich