Wie lange dürfen Vorpraktikanten arbeiten?

Hallo zusammen,
ich hab mal ne Frage: Wir haben in unserem Kindergarten eine Vorpraktikantin (17 Jahre) und eine Anerkennungsjahrespraktikantin. Die Vorpraktikantin soll nun anstelle der Anerkennungspraktikantin die Vorschulkinderübernachtung betreuen. Meine Frage nun: Ist das überhaupt rechtens?? Ich meine, das Jugendschutzgesetz beschränkt doch die maximale Arbeitszeit auf bis zu 8 Stunden pro Tag. Die Übernachtung geht ja aber von 17- 10 Uhr (Fr. auf Sa.) Ist das überhaupt erlaubt?? Wäre sie da überhaupt versichert? Wäre es strafbar oder darf sie das??
Vielen Dank im Voraus

Tut mir Leid. Keine Ahnung.

Hallo, ich weiß nicht genau was du mit Vorpraktikantin meinst? Fakt ist das weder die eine noch die andrere alleine diese Übernachtung durchführen sollte. Es muß immer ein Erzieher im Haus sein.

Sorry,

dazu kann ich nichts sagen. Ich denke, einerseits ist die ganze Zeit ist ja keine Arbeit, andererseits aber ist ja Nachtarbeit grundsätzlich verboten. Ob es da Ausnahmen gibt, weiß ich aber auch nicht.

Viele Grüße

Peter

Ich glaube mit der Einverständnis der Eltern kann Sie in Ausnahme Fällen eine „Nachtschicht“ übernehmen.
Ganz sicher bin ich mir aber nicht.