Das kommt auf das Bundesland an, in dem du zur Hauptuntersuchung vorfährst. In Hessen wird nicht mehr zurückdatiert, in allen anderen bislang schon noch.
Gegebenheit:
Der Wagen ist seit 05/2010 TÜV fällig und wurde in 10/2010
abgenmeldet.
Wie lange erhält der Wagen TÜV bei Vorführung in 11/2010?
A.) Bis 05/2012 oder
B.) Bis 11/2012?
Eindeutig B; hab das Prozedere selber erst im Frühjahr durchexerziert: Meine MZ TS hatte HU bis 01/10, ich bin im April diesen Jahres hingetuckert, hab HU machen lassen (u natürlich auch bestanden ^^) u dann zur Zulassungsstelle, um die Kiste zuzulassen. Alles an einem Tag u in einem Rutsch, da brauchte ich nich ma Kurzzeitkennzeichen
Wäre dein Fzg noch angemeldet gewesen, wäre die HU-Güligkeit zurückdatiert worden (ausser in Hessen, dort gibts das nich mehr), aber so gelten die vollen 24 Monate
Der TÜv kann eigentlich gar nicht wissen, wann der letzte Termin gewesen ist, da er nur den Brief (oder Zulassungbescheinigung II) für die HU braucht, und nicht die Abmeldebestätigung (jetzt die entwertete Zulassungsbescheinigung I), auf welcher der Termin vermerkt gewesen wäre.
Deshalb: 11/2012
wenn man wirklich nur mit der ZB2 zum TÜV (oder wohin auch immer) fährt, dann hast Du Recht. Wobei ich nicht sicher bin, ob die wirklich ausreicht, denn viel steht da ja nicht drin.
Ich würde aber mal davon ausgehen, dass die Mehrheit die ZB1 vorzeigt, egal ob das Fzg. zugelassen ist oder nicht. Und dann sieht der Prüfer schon, wann die HU fällig ist/war.
Allerdings bin auch ich der Meinung, dass nur bei zugelassenen Autos das Datum zurückdatiert wird.