Hallo community,
folgender Sachverhalt: Mieter M erhält im Dez. 2015 seine nebenkostenabrechnung für 2014. Sie endet für ihn mit einer nachzahlung, welche bis Ende Jan 2016 geleistet werden soll. M hat allerdings verschiedene Fragen zur Abrechnung und schreibt dem VM bzw. Hausverwaltung eine Email dazu. Keine Reaktion. Mitte Feb. schickt M diese Mail noch einmal, mit dem Hinweis, dass er die Nachzahlung nicht leisten wird, ehe nicht diese Fragen geklärt sind.
Anfang März antwortet die HVW, dass sie in der nächsten Woche M einen Termin anbieten wird zur Beantwortung bzw. Einsichtnahme in die Unterlagen. Danach kommt nichts mehr.
Ist M verpflichtet noch mal nachzuhaken? Wie lange kann M zur Nachzahlung verpflichtet werden oder wann ist der Anspruch von Seiten VM verjährt?
VG
pucky
das ergibt keinerlei anspruch auf einen zahlungsaufschub. die zahlung ist 30 tage nach erhalt der abrechnung fällig.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-zahlungsfristen/
und
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-fristen/
Hallo,
der Mieter moege sich informieren, wie lange und wie hoch er mit Mietzahlungen in Verzug sein darf, bis deswegen eine Kuendigung seitens des Vermieters zulaessig ist. Dazu steht im Mietvertrag oft der Hinweis, dass ausstehende Zahlungen zuerst auf die Miete angerechnet werden.
Du hast aber gelesen, dass es sich um die Nebenkosten und nicht die Miete handelt?
offensichtlich schon.
da sollte man sich keine großen Hoffnungen machen.
verjähren würde die Nachzahlung erst am 31.12.2019.
Leider falsch: Der Anspruch des Vermieters verjährt am 31.12.2018 (Anspruch entstanden Ende 2015, Fristbeginn 31.12.2015 + 3 Jahre = Fristende 31.12.2018).
Daneben hat der Mieter nur wegen Fragen zur Abrechnung kein Zurückbehaltungsrecht an der Nachforderung. Notfalls muss er unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen. Die bereits erwähnten 30 Tage sind korrekt, sofern im Mietvertrag nichts anderes dazu steht.
Um so besser für den Mieter, der hofft, die Sache aussitzen zu können.
ich habe mich da mit der eingeräumten bis Zahlungsfrist Jan 2016 vertan. Deshalb hast du Recht, es zählen die 3 Jahre ab Ende 2015.
MfG
duck313