Wie lange Gehen / Stehen erlaubt?

Hallo.

Wenn man eine Job hätte, der überwiegend im Gehen oder Stehen ausgeübt werden müßte, gäbe es dann entsprechende gesetzliche Regelungen, wie lange man das eigentlich maximal dürfte?
Also angenommen, jemand müßte z.B. ein Firmengelände in unregelmäßigen Abständen begehen oder auch mal Stehen, um etwas zu beobachten, wäre der AG verpflichtet, dem AN die Möglichkeit zu geben, sich in gewissen Abständen für eine gewisse Zeit zu setzen, oder könnte erwartet werden, daß der AN den ganzen Arbeitstag (8 h) auf den Füßen ist und das zur Verfügung stellen eines einfachen Stuhls wäre vom Wohlwollen des AG ab?

Bin gespannt auf Meinungen und Wissen.

Hallo,

der AN muss ein Gelände in unregelmäßigen Abständen begehen? Also nicht 8 Stunden am Stück, sondern unterbrochen - durch was? Kann der AN dann z.B. sitzen? Wäre interessant.

Ansonsten gibt es das Arbeitszeitgesetz, welches in § 4 Pausen vorschreibt. In denen darf sich jeder AN natürlich auch hinsetzen. Mir persönlich ist allerdings kein Gesetz bekannt (was nichts heißen muss) in dem geregelt wäre, dass dem AN ein Stuhl zur Verfügung gestellt werden muss.

Und schon gar nicht, dass der AG „an jeder Ecke“ seines Geländes einen Stuhl stellen muss, auf den sich z.B. sein Wachpersonal setzen kann, während eigentlich das Gelände begangen werden soll.

Aber vielleicht verstehe ich auch etwas falsch?

Grübelnde Grüße
Nita

Hallo,

der AN muss ein Gelände in unregelmäßigen Abständen begehen?

Ja, damit war gemeint, daß er nicht bestimmte Wege zu bestimmten Zeiten zurücklegen muß, sondern nach Lust und Laune.

Also nicht 8 Stunden am Stück, sondern unterbrochen - durch
was? Kann der AN dann z.B. sitzen? Wäre interessant.

Grundsätzlich 8 h am Stück, wobei kurze Erholungszeiten von max. 5 Min. erlaubt sind. So lautet ein schriftliche Anweisung. Dafür steht eine Art Wachhäuschen mit einem Stuhl darin zur Verfügung.
Nehmen wir an, dieser wäre nun mit den Jahren mal kaputt und müßte ersetzt werden. Nun hätte der AG zwar einen gebrauchten Bürostuhl zur Verfügung gestellt, aber schriftlich mitgeteilt, daß der AN datauf keinen Anspruch hat, weil der Job ja gehend und stehend ausgeübt wird. Er, der AG, stelle den Stuhl nur großzügiger Weise zur Verfügung, weil ihm die gesundheitlichen Probleme des AN bekannt seien.

Ansonsten gibt es das Arbeitszeitgesetz, welches in § 4 Pausen
vorschreibt. In denen darf sich jeder AN natürlich auch
hinsetzen.

Es gibt etliche Bereiche, wo das nicht praktiziert werden kann. Wer z.B. vor dem Zeug arbeitet, kann nicht zum Zeitpunkt X Pause machen, wenn der Ablauf es gerade nicht zuläßt. Hier ist das meines Wissens so geregelt, daß es keine Pausen gibt und Mahlzeiten während der Arbeitszeit eingenommen werden dürfen.
Hie gewitterts gerade. Wenn jetzt bei der Feuerwehr Notrufe eingehen, möchte keiner hören "Sorry, unsere Männer sind seit 4 h im Dienst, die haben jetzt Pause.

Mir persönlich ist allerdings kein Gesetz bekannt

(was nichts heißen muss) in dem geregelt wäre, dass dem AN ein
Stuhl zur Verfügung gestellt werden muss.

Du sagst aber, AN dürfen während der Pausen sitzen. Auf selbst mitgebrachten Stühlen?

Aber vielleicht verstehe ich auch etwas falsch?

Vielleicht weil ich es nicht gut beschrieben habe. Ist auch nicht so einfach unter Einhaltung der FAQ und der Schweigepflicht in diesem Job.

Aber danke für Deine Bemühungen, es trotzdem zu verstehen.

Gruß Bernd

Konkret könnte das nur durch den Arbeitsmediziner der Firma,wo man angestellt ist,geklärt werden (sofern sie über so einen verfügt).
Oder durch die Berufsgenossenschaft.
Denn dazu müsste der Rundgang aus arbeitsmedizinischer Sicht überprüft werden,denn grundsätzlich ist Gehen ja eine gesunde Angelegenheit.

Für die Pausen gilt allerdings das Arbeitszeitgesetz und das sagt ganz klar aus,wann und wie lange Pausen sein müssen.

Die 5 Minuten kann sich derjeniege,der es sich ausgedacht hat,sonst wohin schieben.

hallo.

Grundsätzlich 8 h am Stück, wobei kurze Erholungszeiten von
max. 5 Min. erlaubt sind. So lautet ein schriftliche
Anweisung.

und die basiert worauf? laut arbeitszeitgesetz wäre das nur zulässig, wenn es einen entsprechenden tarifvertrag gibt, der das vorsieht.

Er, der AG, stelle den Stuhl nur
großzügiger Weise zur Verfügung, weil ihm die gesundheitlichen
Probleme des AN bekannt seien.

der AG hat natürlich dafür zu sorgen, daß die gesundheit seiner arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.
wenn z.b. ein ärztliches attest vorläge, das das sitzen auf einem bestimmten stuhl empfiehlt, um einer weiteren verschlimmerung der probleme vorzubeugen, hätte der AN ganz gute karten auf einen ordentlichen stuhl, denke ich.

Es gibt etliche Bereiche, wo das nicht praktiziert werden
kann. Wer z.B. vor dem Zeug arbeitet, kann nicht zum Zeitpunkt
X Pause machen, wenn der Ablauf es gerade nicht zuläßt.

von was für „zeug“ reden wir denn hier?

Hier
ist das meines Wissens so geregelt, daß es keine Pausen gibt
und Mahlzeiten während der Arbeitszeit eingenommen werden
dürfen.

es gibt IMMER pausen. die dürfen unter umständen in kurze zeitabschnitte eingeteilt werden. bei verkehrsbetrieben ist das ja durchaus üblich: wenn niemand fahrkarten oder ne auskunft haben will und sonst nix zu tun ist, hat der schalterangestellte eben pause - die natürlich sofort wieder durch einen kunden unterbrochen werden kann.

Hie gewitterts gerade. Wenn jetzt bei der Feuerwehr Notrufe
eingehen, möchte keiner hören "Sorry, unsere Männer sind seit
4 h im Dienst, die haben jetzt Pause.

es ist erlaubt, die erste pause nach höchstens 6 stunde arbeitszeit zuzulassen :wink:
für bereitschafts- und notdienste gibt’s auch noch ein paar andere regelungen.
und eine feuerwehr hat ja in der regel mehr als eine mannschaft.

Du sagst aber, AN dürfen während der Pausen sitzen. Auf selbst
mitgebrachten Stühlen?

der gesetzgeber schreibt ruhe pausen vor. kommst du im stehen zur ruhe?
nachdem der arbeitgeber - evtl. sogar ohne not - die vorgeschriebene lange pause in kleine zeitabschnitte aufteilt, hat er auch dafür zu sorgen, daß der arbeitnehmer diese zeit zur ruhe nutzen kann - aber das ist vielleicht nur meine meinung.

Vielleicht weil ich es nicht gut beschrieben habe. Ist auch
nicht so einfach unter Einhaltung der FAQ und der
Schweigepflicht in diesem Job.

wie „schweigepflicht in diesem job“? das ist doch ein fiktiver fall eines fiktiven arbeitnehmers - oder etwa nicht?

gruß

michael

Guten Tag,

Da gibt es ein arbeitsschutzgesetz.

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1.  die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2.  3.  4.  5.  physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

Sprich: der Arbeitgeber ist verpflichtet deine arbeit einzuschätzen und wenn festgestellt ist, dass du ein Stuhl brauchst muss er dir auch einen stellen.

hallo.

Grundsätzlich 8 h am Stück, wobei kurze Erholungszeiten von
max. 5 Min. erlaubt sind. So lautet ein schriftliche
Anweisung.

und die basiert worauf?

Auf einer dienstlichen Anweisung / Arbeitsplatzbeschreibung.

laut arbeitszeitgesetz wäre das nur
zulässig, wenn es einen entsprechenden tarifvertrag gibt, der
das vorsieht.

Er, der AG, stelle den Stuhl nur
großzügiger Weise zur Verfügung, weil ihm die gesundheitlichen
Probleme des AN bekannt seien.

der AG hat natürlich dafür zu sorgen, daß die gesundheit
seiner arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.
wenn z.b. ein ärztliches attest vorläge, das das sitzen auf
einem bestimmten stuhl empfiehlt, um einer weiteren
verschlimmerung der probleme vorzubeugen, hätte der AN ganz
gute karten auf einen ordentlichen stuhl, denke ich.

Nehmen wir an, das läge vor. Der AG sieht aber die attestierten Anforderungen an den Stuhl als erfüllt an.
Der AN hätte schon den zuständigen Betriebsarzt kontaktiert und dieser sich alles vor Ort angesehen. Dann wäre er zu dem Ergebniss gekommen, daß der Stuhl zwar schlecht sei und für eine sitzende Tätigkeit ungeeignet, da der AN sich aber eh nur für etwa 5 Min. / h setzen dürfe, sei er ausreichend.

Es gibt etliche Bereiche, wo das nicht praktiziert werden
kann. Wer z.B. vor dem Zeug arbeitet, kann nicht zum Zeitpunkt
X Pause machen, wenn der Ablauf es gerade nicht zuläßt.

von was für „zeug“ reden wir denn hier?

So nennt man es, wenn Arbeit (auch) darin besteht, Produktionsprozesse zu überwachen und notfalls einzugreifen. Ist ein Eingreifen notwendig, um z.B. einen Stillstand oder Schäden zu vermeiden, wär´s schon blöd, wenn die Aufsichtsperson grad in der Pause ist.
Oder nehmen wir an,Insassen einer JVA sägen Gitter durch und flüchten, während das Personal Pause macht.
Nur zwei Beispiele dafür, daß geregelte Pausen nicht immer so einfach zu handhaben sind. Meines Wissens gibt es da auch keine, man macht sie halt, wenn es die Situation erfordert.

es gibt IMMER pausen. die dürfen unter umständen in kurze
zeitabschnitte eingeteilt werden. bei verkehrsbetrieben ist
das ja durchaus üblich: wenn niemand fahrkarten oder ne
auskunft haben will und sonst nix zu tun ist, hat der
schalterangestellte eben pause - die natürlich sofort wieder
durch einen kunden unterbrochen werden kann.

Das in etwa meine ich. Nur gilt das eben nicht als Pause, auf die könnte er sich ja berufen und der Kunde müßte warten, bis die Pause beendet ist. Man nimmt also während der Arbeitszeit Mahlzeiten ein.

Du sagst aber, AN dürfen während der Pausen sitzen. Auf selbst
mitgebrachten Stühlen?

der gesetzgeber schreibt ruhe pausen vor. kommst du im stehen
zur ruhe?
nachdem der arbeitgeber - evtl. sogar ohne not - die
vorgeschriebene lange pause in kleine zeitabschnitte aufteilt,
hat er auch dafür zu sorgen, daß der arbeitnehmer diese zeit
zur ruhe nutzen kann - aber das ist vielleicht nur meine
meinung.

Die ich durchaus teile.

Vielleicht weil ich es nicht gut beschrieben habe. Ist auch
nicht so einfach unter Einhaltung der FAQ und der
Schweigepflicht in diesem Job.

wie „schweigepflicht in diesem job“? das ist doch ein fiktiver
fall eines fiktiven arbeitnehmers - oder etwa nicht?

Ja natürlich, frei erfundener Fall eines fiktiven AN in einer fiktiven Dienststelle des ÖD. Jede Ähnlichkeit mit einer tatsächlichen Dienststelle oder lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig.

Guten Morgen

Da gibt es ein arbeitsschutzgesetz.

Sprich: der Arbeitgeber ist verpflichtet deine arbeit

einzuschätzen und wenn festgestellt ist, dass du ein Stuhl
brauchst muss er dir auch einen stellen.

Ja, und wenn es infolge seiner Einschätzung Gefährdungsbeurteilung nicht „feststellt ist“, dann kriegst du halt keinen Stuhl, oder wie?

Mit dem Arbeits schutz gesetz macht man hier keinen Stich.
Das Arbeits zeit gesetz - wie schon mehrfach erwähnt - ist das Mittel der Wahl.

s.