Wie lange gibt es für Arztrechnungen Beihilfe vom Öffentlichen Arbeitgeber bei einem Wechsel von einer Privaten in die gesetzliche Krankenkasse?

Beispiel: Man war bis 31.7. privat krankenversichert. Wegen Berufsanfang ist man ab 1.8. gesetzlich krankenversichert. Es besteht bis 31.7. ein Beihilfeanspruch von einem Öffentlichen Arbeitgeber. Jetzt geht man Ende Juli zum Arzt wegen einer Untersuchung. Der Arzt fordert über ein externes Labor eine Blutuntersuchung an. Die Blutuntersuchung wird dann erst Anfang August durchgeführt und eine Rechnung gestellt. Die Beihilfestelle lehnt die Zahlung einer Beihilfe ab mit der Begründung, im August hat eine gesetzlich Krankenversicherung vorgelegen.
Was ist jetzt bitte richtig? Ich bin der Meinung, die Laboruntersuchung ist eine Folgeleistung auf den Arztbesuch hin im Juli und fällt somit noch unter den Beihilfeanspruch. Ich wohne in Rheinland-Pfalz.
Herzlichen Dank für jeden Hinweis

Hallo,

für Landesbeamte in RLP gilt diese Regelung:
https://www.lff-rlp.de/fachliche-themen/beihilfe/?tx_newssearch_glossary[newsId]=20&tx_newssearch_glossary[action]=detail&tx_newssearch_glossary[controller]=Glossary&cHash=9a8718ec048299617890f53e73746f67

Bei Kauf von Arzneimitteln im August, die im Juli bereits verordnet wurden, bestände auch kein Beihilfeanspruch.

Gruß
RHw

Die Kommentierung zu der Entstehung der Aufwendungen besagt, dass"Aufwendungen gelten als zu dem Zeitpunkt entstanden, in dem die sie verursachenden Umstände eingetreten sind (z.B. Tag der Behandlung oder
des Kaufs von Medikamenten oder Hilfsmitteln)."
Ich bin jetzt kein Jurist, aber wann entstehen den nach diesem Komentar die Aufwendungen konkret? An dem Tag, an dem das Blut entnommen wird oder an dem Tag, wenn das Blut im Labor untersucht wird. Das ist bei meiner Frage der entscheidende Punkt und massgeblich, welche Krankenkasse zuständig ist.

Bei der Blutabnahme erfolgt eine Behandlung durch die blutabnehmende Arztpraxis. Der Arzt schreibt eine Rechnung mit dem Datum der Blutabnahme als Behandlungsdatum.

Der Laborarzt schreibt eine Rechnung über die Blutuntersuchung mit dem Untersuchungsdatum als „Behandlungsdatum“.

Oft gibt es hier gute Tipps: