Wenn man vor 3Jahren das Dach neu eindecken lassen hat und sich jetzt die ersten Mängel zeigen,wer haftet dafür ,wer muß die Rechnung übernehmen und wie lange gibt es Garantie für dieses Dach.
LG
1eli
hi,
Garantie ist eine freiwillig zugesagte Leistung. Was du meinst, ist die gesetzl. geregelte Dauer der Gewährleistung (Verjährung)
Bei Bauleistungen (Arbeiten an Gebäuden) 4-5 Jahre (je nach Vertrag, siehe Vorredner) auf die ARBEITSLEISTUNG DES BAUHANDWERKERS (!). Keine Regelung getroffen heisst immer 5 Jahre (BGB) - bei Privatkunden üblicherweise.
Einschränkung: Auf die verwendeten BAUTEILE ist nur die Gewährl.dauer aus dem KAUFVERTRAG, also 2 Jahre. Oder evtl. längere GARANTIEzusagen des Herstellers
Man merkt schon, da riechts nach Streit und gegenseitigem „indieSchuheschieben“
Folglich müsste der „Mangel“ erstmal genau dokumentiert werden. zB Sachverständige, Konkurrenzfirma …
WICHTIG: Niemals zuerst einen neuen Betrieb mit der Instandsetzung beauftragen, wenn man Schadensersatz fordern will!!!
Der Betrieb, der den Mangel verursacht hat, muss ZUERST aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen.
Also nix mit „werbezahltdieRechnung“
erst wenn der es nicht kann oder nicht will, kann ein anderer Betrieb beauftragt werden; die Kosten können dann von dem Verursacher erstritten werden (aber wer will das schon ohne Not)
Frage beantwortet?
WICHTIG:
Einschränkung: Auf die verwendeten BAUTEILE ist nur die
Gewährl.dauer aus dem KAUFVERTRAG, also 2 Jahre. Oder evtl.
längere GARANTIEzusagen des Herstellers
http://www.baumagazin.de/haeuser/fertighaus/4074/fue…
wenn der Artikel richtig ist, sind vorraussichtlich auf „Ziegel“ sogar 5 Jahre Garantie
Hallo,
wenn der Artikel richtig ist, sind vorraussichtlich auf
„Ziegel“ sogar 5 Jahre Garantie
Garantie?
Gruß
loderunner