Wie lange gilt Antrag auf zahnspange

Bei mir soll eine Zahlfehlstellung gerichtet werden.

Folgende Idee: ich bekomme eine lockere Zahnspange
Falls die behandlung keinen Erfolg mit sich zieht, soll ich eine feste zahnspange bekommen.

Problem: Ich werde in 4 Monaten bereits 18 d.h. die krankenkasse würde diese nicht mehr zahlen.

Jetzt wurde ein Antrag gestellt, dass die Zahnspange auch gezahlt wird nachdem ich 18 bin (wurde auch angenommen).
Wie lange ist dieser Antrag gültig?
Sprich: Wie lange dürfte ich die lockere Zahnspange behalten bevor ich unter Druck der Krankenkasse die feste zahnspange nehme (Ohne sie zu bezahlen).

Denn mir bringt es nich viel wenn der Antrag nur bis 2 Monate nach meinem 18ten gebursttag gültig ist. In diesem zeitraum wird die lockere zahnspange nicht viel tun.

Vllt sollte ich anmerken, dass es mir wichtig wäre KEINE feste zahnsoange zu bekommen.

Hallo,

grundsätzlich ist eine Therapieänderung während der laufenden Behandlung möglich, also ein Wechsel von der „lockeren“ zur „festen“ Zahnspange. Am besten, Sie besprechen dies mit Ihrem Kieferorthopäden. Ob dies nämlich sinnvoll ist, kann nur dieser beurteilen.

Mfg

Matthias

Hallo … ich kann ihnen die Frage leider nicht beantworten.

Gruß, Christian

PS.: soweit ich weiß gibt es auch „unsichtbare“ fest Zahnspangen, die von „innen“ befestigt werden.

Hallo,

hier handelt es sich um eine sehr spezielle Frage, für die es nach meinem Wissen keine festgelegten Fristen oder Regelungen gibt. Ich würde empfehlen, dies mit der Kasse abzuklären.

Grüße

Ralf

Alles weitere entscheidet der Kieferorthopäde.

PS: Im Gesetz steht, dass Sie nur zu BEGINN der Behandlung noch nicht 18 sein dürfen, also dürfen Sie während der Behandlung ruhig älter werden, ob eine neue Behandlung beginnt oder ein Therapiewechsel lediglich erfolgt entscheidet der Kieferorthopäde.