Wie lange gilt Bauplan?

Hallo zusammen,

bei unserem Wohnheim wurden gewisse Sachen nicht nach Bauplan ausgeführt. Da fehlt eine Garage zwischen den Garagenblock und der Ausfahrt zur Tiefgarage. Könne wir da jetzt noch eine hinbauen, oder müssen wir das nochmals genehmigen lassen, obwohls schon auf dem Plan steht? Unser Haus ist vor vierzig Jahren gebaut und dann teilweise eingerissen und neugebaut worden. Auf den neuen Plänen steh da eine Garage mehr da.

Vielen Dank für eure Antworten

Grüsse und einen schönen Feiertag morgen

Klaus

normalerweise dürfte es da keine Probleme geben, denn wenn ein Plan mal genehmigt wurde, dann gilt dieser bis zum St. Nimmerleinstag. Trotzdem würde ich zum Bauamt gehen, ob es zwischenzeitlich irgendwelche Änderungen gegeben hat, die - vielleicht - indirekt einen Bau der Garage ver- bzw. behindern könnten.

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NEIN
Hallo,

meinen Vorredner muß ich widersprechen.

Eine Baugenehmigung gilt nicht unbefristet. In der Regel gilt sie zwei Jahre. Im Detail wird dies nach der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Anlage zur Baugenehmigungund und damit Bestandteil dieser sind die Bauzeichnungen.

Anders ist es mit einem B-Plan. Dieser gilt solange bis er wieder aufgehoben wird.

In dem geschilderten Fall erfolgte die Errichtung vor 40 Jahren. Da kann man jede Baugenehmigung von damals beruhig sich einrahmen und in die Schrankwand stellen. Mehr nicht.

Christian

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das ist nicht ganz richtig! Da die Baugenehmigung für das Haus ausgenutzt wurde, die Garage aber ein „Anbau“ ist, besteht immer noch das Recht die Garage nachträglich zu bauen. Diese Rechtsposition kann nicht mehr so ohne weiteres entzogen werden. Zudem ist ein solcher Anbau heute, meist!, nur anzeigepflichtig, sodaß auch hier, salopp formuliert, die Baugenehmigung von damals weiter als gesicherte Rechtsposition weiter wirkt. Oder sehe ich dies, von der praktischen Rechtsanwendung hergesehen, falsch? Die Stadtverwaltung, die mir mit einer Abrißgenehmigung kommen würde, die könnte was erleben!

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Abriss
Hallo Klaus,

Ich teile Deine Auffassung zum Thema Abriß. Eine Garage ist eben nun mal nur anzeigepflichtige.

Um eine abschließende und vollständige Antwort zu geben, müßte man dei Baugenehmigung lesen. Ist die Garage ein eigenstäniges Bauwerk oder mit de Hauptgebäude verbunden (im Sinne des öffentlichen Baurechts).
In der Regel ist es aber so, daß eine Baugenehmigung immer befristet erteilt wird. Wird nach zwei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung kein Baubeginn getätigt, ist diese Baugenehmigung automatisch aufgehoben - steht immer auf der Rückseite. Weiterhin darf eine Baustelle in der Regel nur für zwei Jahre unterbrochen werden. Wenn länger ist die Baugenehmigung auch automatisch aufgehoben - steht auch immer auf der Rückseite.
Ich würde Dir als Stadt die Füße anspitzen, wenn Du nach 40 Jahren eine Baugenehmigung noch als voll rechtens und beständig deklarierst.

Schönes Wochenende

Christian

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