Hallo,
Wie lange gilt eine Abmahnung?
dafür gibt es keine feste Regelung, siehe
Je länger eine Abmahnung in der Personalakte ist, desto schwächer wird sie. Das BAG geht davon aus, dass keine pauschalen Fristen festgelegt werden können, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankomme (BAG, 18.11.1986, 7 AZR 674/84). In der Praxis geht man davon aus, dass Abmahnungen nach 2 Jahren entfernt werden können, wenn kein ähnlicher oder nach gewissem Zeitablauf gleicher Fall eingetreten ist. Der Arbeitnehmer sollte von der Entfernung unterrichtet werden.
http://www.schmidt-westphal.de/lexikon-arbeitsrecht-…
Gruß
Kreszenz