Wie lange gilt eine Abmahnung

Hallo Leute,
am 17.02.2009 1. Abmahnung schriftlich wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.
Neue Abmahnung heute und da steht 2. Abmahnung drauf, aber wegen Pflichtverletzung im Verhaltensbereich.
Nun meine Frage, ist die 1. Abmahnung nicht schon verjährt? Wie lange gilt eine Abmahnung?

LG minna007

Hallo,

Wie lange gilt eine Abmahnung?

dafür gibt es keine feste Regelung, siehe

Je länger eine Abmahnung in der Personalakte ist, desto schwächer wird sie. Das BAG geht davon aus, dass keine pauschalen Fristen festgelegt werden können, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankomme (BAG, 18.11.1986, 7 AZR 674/84). In der Praxis geht man davon aus, dass Abmahnungen nach 2 Jahren entfernt werden können, wenn kein ähnlicher oder nach gewissem Zeitablauf gleicher Fall eingetreten ist. Der Arbeitnehmer sollte von der Entfernung unterrichtet werden.
http://www.schmidt-westphal.de/lexikon-arbeitsrecht-…

Gruß
Kreszenz

Hallo,

am 17.02.2009 1. Abmahnung schriftlich wegen Verletzung der
Verschwiegenheitspflicht.
Neue Abmahnung heute und da steht 2. Abmahnung drauf, aber
wegen Pflichtverletzung im Verhaltensbereich.

da es eine Abmahnung wegen eines anderen Verstoßes ist, handelt es sich um eine weitere erste Abmahnung.

Gruß, Niels

Hallo,

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Keine_Kue…

Es kommt darauf an, ob hier gleichartige Verstöße vorliegen. Das kann man aber mit den rudimentären Angaben nicht klären.

VG
EK

Danke Niels,

Deine Antwort hat mir schon ein Stück weit geholfen, nur noch nicht die Gültigkeitsdauer einer Abmahnung. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

LG Minna007

Hallöchen,

nur noch
nicht die Gültigkeitsdauer einer Abmahnung.

/t/wie-lange-gilt-eine-abmahnung/5990946/2

Grüße
Pinky