ich habe Mitte des Jahres 2007 einen Motorradführerschein abgelegt und habe es „versäumt“ den Nachweis der abgelegten Prüfung der Führerscheinstelle vorzulegen. Dies ist jetzt knapp über 2 Jahre her. Einen Autoführerschein besitze ich bereits.
Aus Gesetzestexten konnte ich entnehmen, dass eine abgelegte theoretische Prüfung ein Jahr lang gilt. Jedoch konnte ich nichts darüber finden wie lange die absolvierte praktische Prüfung gilt.
Ein paar Auszüge aus Gesetzen würde ich mich freuen.
Hallo,
ich konnte nirgends eine Frist finden, wenn auf der Bescheinigung selbst nicht eine steht. Wenn er am Landratsamt/Führerscheinstelle nicht mehr ist, können die sicher weiterhelfen.
Eine Frist ist auf der Bescheinigung von der Dekra nicht vorhanden. Die Führerscheinstelle sagte zu mir vorhin, dass die bestandene praktische Prüfung bzw. die Bescheinigung nur 2 Jahre gilt.
Irgendwie kann ich das nicht als bare Münze nehmen. Warum sollte auch eine bestandene Prüfung erlöschen? Bei der mündlichen Prüfung ist das ja verständlich, aber bei der praktischen? Ich habe ja damit die Berechtigung das Kraftfahrzeug zu führen.
Eine Frist ist auf der Bescheinigung von der Dekra nicht
vorhanden. Die Führerscheinstelle sagte zu mir vorhin, dass
die bestandene praktische Prüfung bzw. die Bescheinigung nur 2
Jahre gilt.
Dann werden sie sicher auch sagen können, warum das so ist.
Eine Möglichkeit wäre zur ausstellenden Stelle (hier Dekra) zu gehen und zu fragen, ob man eine Bestätigung mit aktuellem Datum bekommen kann, (wenn man die Alte zur Vernichtung abgibt), wenn es nur um das Datum der Bestätigung geht. Bei der Umschreibung des Bundeswehrführerscheins ging das bei mir damals, weil deren Bestätigung auch nur ein Jahr gilt, ich da aber noch keine 21 war um den zivilen 2er zu beantragen (waren zusammen dann aber unter 2 Jahre nach der Prüfung).