Hallo Experten,
In der Satzung unseres Vereins steht, dass man sich durch Vollmacht vertreten lassen kann. Gilt eine solche Vollmacht immer nur ein Jaht? In der Satzung steht dazu nichts?
Gruss RPK
Hallo,
das müsste mögich sein, wenn die Satzung die Möglichkeit der Dauervertretung ausdrücklich vorsieht. Wenn nicht gilt die Regelung auf den jeweiligen Anlass bezogen.
Gruß mki
hallo,
Danke für die schnelle Antwort. Was ist, wenn in der vollmacht von einer mehrjährigen Gültigkeit geredet wird?
Gruß
RPK
Hm, also mein Anwalt hat mir mitgeteilt, dass eine Vollmacht, solange diese nicht explizit zeitlich eingegrenzt oder speziell definiert wird, immer bis zum „Widerruf“ gilt. Das kann z. B. die Änderung der Satzung sein, die ja durch den Vorstand erfolgen muss, bzw. die Neuwahl und ggf. somit die Abwahl des jeweiligen Vollmachtgebers.
Ja, so ist das. Eine Vollmacht gilt quasi ewig bzw.bis zum Tod des Vollmachtgebers, wenn sie nicht durch irgendwas eingeschränkt ist oder wird.
Hallo
danke für die hilfreichen Auskünfte. Meine Zusatzfrage lautet:
Wo steht das, dass eine Vollmacht bis zum Tod des Vollmachtgebers gilt?
Im BGB?
Gruss RPK
Kluge Frage. Weiß ich nicht. Vermute aber, dass dann eher Erbracht gilt, es sei denn, die Vollmacht habe sich ausdrücklich auch auf die Zeit nach dem Tod bezogen. Das wäre dann aber schon eher ein Testament. Muss ich mich auch drum kümmern. Merci vielmals.
Dann ist die Vollmacht mehrjährig gültig, es sei denn, sie wird widerrufen.