Wie lange habe ich ein Recht auf einen Leihwagen?

Hatte bereits vor einem Monat einen Autounfall, bei dem mir ein Auto beim Spurenwechsel reingefahren ist. Da der Verursacher jedoch Widerspruch bei der Versicherung eingelegt hat, warte ich bereits seit 3 Wochen auf eine Antwort seiner Versicherung. Das Gutachten habe ich bereits erhalten. Anstatt eines Leihwagens habe ich mich jedoch für das Auszahlen von 30€ je Tag entschieden. Nun frage ich mich, ob ich dieses Geld auch für diese „Wartezeit“, die mittlerweile ja schon seit 3 wochen geht erhalte, da ich bis jetzt ja noch nichts für die Reparutur meines Autos erstattet bekommen habe.

Hallo,

der Anspruch auf entweder einen Leihwagen oder finanziellen Ersatz dafür besteht für die tatsächliche Dauer der Reparatur; d.h. für den Zeitraum, den das beschädigte Auto nachweislich in einer Werkstatt zum Zwecke der Reparatur gestanden hat. Im Zusammenhang der Frage: die Wartezeit auf den Ersatz der Reparaturkosten kann nicht geltend gemacht werden.

Schönen Gruß
Sebastian

Hallo, ich würde mich nochmals recht energisch bei der Versicherung melden und auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Die Versicherungen lassen sich bekanntlich viel Zeit bei der Bearbeitung und hinterher bekommt man nur die reine Reparaturzeit berechnet.

Viel Glück

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