Wie lange habe ich Provisionsanspruch?

Hallo,

ich vermittle Lizenzgeschäfte zwischen Unternehmen, bei denen es um 1-3 Mio € geht. Zu Beginn habe ich mit einem lizenzverkaufenen Unternehmen einen Vermittlungs- und Provisionsvertrag ausgehandelt und unterschrieben, bei dem es mir wichtig war, auch von Folgeprojekten zu profitieren. Da ich am Anfang nicht wusste, ob und wie sich die Sache entwickelt habe ich (leider) auf eine Beratung durch einen Vertragsexperten verzichtet.

Hier die entscheidenden Absätze aus dem betr. Vertrag:

Der Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn der Vertragspartner dem Vermittler nachweist, dass er zu dem vermittelten Dritten bereits vor der Vermittlung durch den Vermittler persönlich Kontakt hatte.

Der Provisionsanspruch gilt auch für Folgeaufträge. War eine Vermittlung erfolgreich, und werden jedoch innerhalb von 3 Jahren, bezogen auf das Auftragsdatum des letzten Auftrages, keine Aufträge von dem Dritten an den Vertragspartner erteilt, so erlischt die Pflicht des Vertragspartners zur Zahlung von Provision an den Vermittler.

Dieser Vermittlungs- und Provisionsvertrag tritt mit Unterschrift der Vertragsparteien in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wurde.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Jetzt meine Fragen:

  1. wenn ich als Vermittler einen neuen Kontakt herstelle, wie lange hat der Vertragspartner Zeit, zu sagen, dass er diesen Kontakt schon kannte? Kann er nach monatelangen Verhandlungen nach erfolgreicher Vermittlung sagen: es gibt keine Provision, den Kontakt kannte ich schon, hier ist der Beweis…?

  2. Ich habe den Provisionsvertrag so verstanden, dass ich bei ALLEN Folgeprojekten eine Provision erhalte, wenn nicht eine 3 jährige Auftragsunterbrechung auftritt. Jetzt sagt der Vertragspartner, dass er mir nicht EWIG Provision zahlen kann/möchte, weil er merkt, dass der Endkunde langfristig/regelmäßig kaufen möchte und nicht nur einmal.

  3. Wie sieht es mit meinen Provisionsansprüchen aus, wenn der Vertragspartner den Vertrag kündigt?

  4. Wir haben den Vertrag auf normalem Druckerpapier ohne Firmenlogo und Fußzeile (also ohne Angabe von zuständigem Amtsgericht und Finanzamt) unterschrieben.
    Könnte das irgendwelche negativen Folgen haben?

Ich will mich mit dem Vertragspartner nicht streiten, noch bevor der Endkunde unterschrieben hat. Das eigentliche Vermittlungsprojekt läuft bislang relativ gut. Ich bekomme die Reisespesen bezahlt, wenn wir Kunden besuchen, mehr aber nicht. Ich muss aber seit Monaten ziemlich viel Zeit investieren.

Welche Provisionsanspruchsdauer ist in solchen Fällen üblich?

Könnte hier §89b HGB zur Geltung kommen?
Gilt der Paragraph auch für Vermittler?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Damit kenne ich mich nicht aus.