Wie lange haftet man denn ?

Hallo !
nach dem der gesetzgeber für alles und fast jedes den bürger heranzieht, möchte ich hier mal folgende hypothetische frage stellen:

Mutter, setzt einen sohn in die welt. ist gesund und nicht dumm.
aber - der bengel studiert um des studierens willen und dann mit so 27 - 28 jahren noch immer kein studium beendet.
bafög ist schon lage gestrichen. hat sich mit jobben so eben lala über wasser gehalten.
jetzt ist auch mit studium schluß.
der gute meldet sich arbeitslos. (wer will schon einen alten abgebrochenen ohne jede qualifikation ?)

frage hohlen die die stütze von der mutter zurück ?
hat er recht auf geld von mama ?

is nur mal so ne frage,
t.

Hallo Tamansari,

SOLCHE kenne ich auch aus eigener Anschauung…

Nach meinem derzeitigen Wissensstand (mehrfach bei Ämtern und in Foren nachgefragt, letzte Auskunft liegt aber schon etwas zurück) ist das so:

Wenn der abgebrochene Studiosus durch vorherige Angestelltentätigkeiten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben hat, bekommt er den ohne wenn und aber.

Wenn nicht, gilt er als Arbeitslosengeld II - Antragssteller, und da werden eben Fragen gestellt nach Unterhaltspflichtigen und eigenem Vermögen.
Wie aber auch vor Hartz4 schon - da wäre er Sozialhilfeempfänger gewesen - ist das Problem, dass er/sie als Sohn oder Tochter einen Unterhaltsanspruch gegen seine/ihre Eltern hat, den ggf. das Sozial- bzw. Arbeitsamt dann bei den Eltern einfordert.

Michael