Wie lange hat man Anspruch auf Studentenunterhalt?

Guten Tag, ich studiere im 3. Semester und erhalte Unterstützung von meinen Eltern. Jetzt haben sie mir angedroht, diesen während des Studiums zu kürzen und ich solle mir einen Job suchen. Gibt es gesetzliche Regelungen und wie viel Studentenunterhalt ste

Hallo Peterpan.70,

also erstmal kommt es darauf an wie alt du bist. Gesetzlich steht dir natürlich, bis 25 Jahren, das Kindergeld zu, bzw. das Recht, dass dich deine Eltern unterstützen.
Wie hoch dieser Betrag ist weiß ich allerdings nicht, ich weiß nur, dass der Betrag des Kindergeldes dir zusteht.

Neben dem Studium zu arbeiten ist sehr hart, ich selbst könnte das nicht, da ich einfach die ganze Zeit in der FH bin, oder eben lernen muss. Aber bevor du deine Eltern vor’s Gericht ziehst, würde ich mir die verschiedenen Finanzierungsangebote des Staates, bzw. der Banken ansehen. Für Studenten gibt es viele Möglichkeiten günstige Kredite zu erhalten (z.B. Bafög).
Ich selbst besitze einen Bidlungsfond, den ich am Ende meines Studiums zurück zahlen werde. Während den Semesterferien gehe ich dann schon arbeiten, da ich da ja auch Zeit habe. Allerdings reichen die paar Monate nicht aus, um dein Studium zu finanzieren.
Ich hoffe ich konnte dir damit etwas weiterhelfen.

Liebe Grüße,

Thomas

was hast du denn beim googeln herausgefunden ?

das kommt drauf an, ob Ihre Eltern auch studiert haben. wenn sie das nicht gemacht haben, dann brauchen Sie kein Studium finanzieren, ansonsten sind das 630 Euro, aber das Kindergeld wird abgezogen.

Gruss

Hallo PETERPAN,
schau mal unter http://www.arbeit-job-karriere.de/studentenjobs.html, da ist einiges zum Thema geschrieben.
Gruß Wolle

Das ist jetzt nur ne Vermutung aber ich glaube wenn du volljährig bist und nicht mehr „zu Hause“ wohnst sind Sie zu gar nichts verpflichtet.
Ist aber wirklich nur ne Vermutung.

Hallo,

wenn vor dem Studium noch keine Ausbildung stattgefunden hat, so besteht bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern.
Wohnst du bei den Eltern, so ist kein Unterhalt zu zahlen.
Der Anspruch auf das Kindergeld bleibt unberührt.
LG

ja,aber ich muesste wissen ob du bafoeg bekommst,kindergeld usw

Hallo :smile:

Also da bin ich auch kein Experte, habe nur mal gelesen, dass so lange man das Studium zielgerichtet betreibt es keine Altersgrenze gibt. Andere sagen, dass dass nach dem 15. Semester wohl definitiv Schluss ist mit dem Bezug. Aber wie gesagt… da kenn ich mich nicht so aus… vielleicht einfach nochmal „googeln“

Hallo,
bis du 27 bist steht dir dein Kindergeld und auch Unterhalt deiner Eltern zu.Das kannst du berechnen lassen.Sie können aber auch von dir verlangen,das du dazu verdienst.

Hallo

je nach deinem Werdegang ist das Studium Teil deiner Erstausbildung und somit müssen die Eltern dieses auch finanzieren, solange sie leistungsfähig sind.
Dieser Punkt ist in der Rechtsprechung immer eine Frage des Einzelfalls und vor allem, ob das Studium Teil deiner Gesamtausbildung ist. Hast du z.B. eine Lehre gemacht, ein paar Jahre gearbeitet, wird es nicht dazugehören. Hast du Abitur gemacht und danach direkt studiert, gehört es dazu. Die Dauer richtet sich in der Regel nach der Regelstudienzeit plus einer gewissen Karenzeit (1-2 Semester).
Allerdings bist du verpflichtet Bafög zu beantragen, erst die Differenz zu deinem Bedarf (670€ wenn eigen Wohnung) müssen die Eltern aufbringen.
Gruß

Hallo,

ja, in die Düsseldorfer Tabelle gucken.

Gruß

da kann ich dir leider nicht helfen