Also ich wurde am 31.12.10 zu einer Jugendstrafe von 2,1 Jahren Ohne Bewährung verurteilt. Ich hab Gleich Berufung eingelegt und hab auch schon nächsten Verhandlungs termin im Landesgericht am 14.03.11.
Ich weiß das ich auf jedenfall keine bewährung bekomme
wie lange hab ich dann noch zeit bis zum Haft antritt ??
Danke euch im voraus.
Hallo,
oh das tut mir natürlich sehr leid…
aber es ist nicht mein Gebiet dann kann ich sie nicht weiterhelfen, nochmal viel erfolg.
Das Stichwort „Berufung“ in meinem Profil bezieht sich auf „Berufung zum Ordensleben usw“. Kann also leider nicht helfen. Ich hoffe, Sie finden jemand, der weiterhelfen kann.
Manfredmsc
Hallo,
leider kenne ich mich nur mit Streitigkeiten zum Rentenrecht aus.
Viele Grüße von
Harald