als BWL-Student beschäftige ich mich grade mit einer Hausarbeit zum Thema Datenschutz. Ein zentraler Punkt ist hier die Aufbewahrung von Überwachungsvideos bei Banken.
Im Internet stehen zu diesem Thema eine Vielzahl von Antworten, von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Einige geben 6 Wochen als Richtlinie aus, nachdem der Kunde den Anspruch auf eine bestimmte Transaktion verloren hat.
Weiß jemand genaueres? Wie sieht es bei Volksbanken bzw. Sparkassen aus? Was ist die Regel?
nachfragen bei derbank/den banken beseitigt alle spekulationen, die sich hier auftun werden.
jede bank entscheidet selbst, wie lange sie überwachungsbänder aufhebt - manche 24std, manche 48 std, manche wochen, manche monate. kommt auch darauf an, ob analog oder digital aufgenommen wurde, ob gesichert und archiviert wird etc.
Hallo,
m.E. dürfte das jede Voba mit sich selbst ausmachen. Ich vermute, dass der Geno-Verband zwar eine Empfehlung rausgegeben hat, da die Voba-Vorstände aber Duodez-Fürsten sind, dürfte dies ein jeder so halten, wie er es für richtig erachtet. Daher. Einfach mal den Verband anschreiben.
Hallo tomtom,
leider kenne ich mich damit nicht aus; ich würde bei den örtlichen Banken anfragen, das macht sich m. E. gut in einer Hausarbeit.
Viel Erfolg
HJR
leider gibt es keine einheitliche Regelung. Aus meiner Erfahrung kann ich dazu nur folgendes sagen: die aktuellen Überwachungsbänder werden immer in die Aufbewahrung gegeben, dann wird das Band mit dem ältesten Datum eingelegt. Daraus ersichtlich ist dann, dass sich die Turnusdauer nach der Anzahl der Bänder/Kassetten richtet.
Die Anzahl der Bänder richtet sich auch nach der Größe der Filliale/Örtlichkeit und ist außerdem von Konzern zu Konzern unterschiedlich.
Die einzelnen Fillialen gehören zwar einem Konzern an, sind allerdings, was solche Entscheidungen betrifft, völlig autark.
Ich könnte mir vorstellen, dass man auf Anfrage beim jeweiligen Firmensitz, detaillierte Richtlinien erhalten kann - theoretisch jedenfalls.