Wie lange ist der letzter Halter haftbar?

Hallo,
auch ich habe hier mal eine Frage.

angenommen,jemand hat vor drei Jahren seinen Pkw an einen Freund, ohne Kaufvertrag verkauft aber selbst abgemeldet. Jetzt, drei Jahre später soll er die Entsorgungs- Stand- und Abschleppkosten bezahlen, weil er der letzte zu ermittelnde Halter ist.
Es kann doch nicht sein das man nach so langer Zeit diese Kosten übernehmen soll. Die Forderung käme dazu noch aus einer Stadt die 250 km vom Wohnort des letzten Halters entfernt ist und mit der dieser so gar nix zu tun hat.
Was meint ihr, hätte der Halter eine Chance die Kosten nicht tragen zu müssen…
bin auf Antworten gespannt

Einfach der Behörde mitteilen wer der Käufer war, dann ist der der letzte zu ermittelnde Halter.

Was meint ihr, hätte der Halter eine Chance die Kosten nicht
tragen zu müssen…

Ja, indem er Widerspruch einlegt und den Sachverhalt schildert.
sowas wie:

"Ich habe nix mit der Sache zu tun: habe Auto vor langer Zeit verkauft, Kaufvertrag nicht (mehr) vorhanden

sorry,
trotzdem danke fürs Entsorgen im Namen der Allgemeinheit"

Gruß
Paul

Hallo

Einfach der Behörde mitteilen wer der Käufer war, dann ist der
der letzte zu ermittelnde Halter.

Ist der Käufer denn auch sofort der Halter?

M.

Ist der Käufer denn auch sofort der Halter?

Der Käufer wird in der Regel Eigentümer. Ob er auch Halter wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Will sagen: Der Halter ist nicht zwangsläufig auch Eigentümer und der Eigentümer nicht zwangsläufig Halter.

Gruss

Iru

Der
Halter ist nicht zwangsläufig auch Eigentümer und der
Eigentümer nicht zwangsläufig Halter.

Soweit klat.
Wer ist denn eigentlich für das Auto bzw. im Zusammenhang mit diesem entstehende Kosten verantwortlich - der Eigentümer oder der Halter? Oder kommt das auf den Grund der jeweiligen Kosten an?

Gruß
Markus

Guten morgen,
soweit stimmt das ja alles aber
angenommen der letzte zu ermittelde Halter, der den PKW bereits vor drei Jahren abgemeldet hat, hat der Behörde bereits mitgeteilt das er werder Eigentümer noch Halter des Fahrzeugs mehr ist.Angenommen er hat ebenso die letzte bekannte Adresse des Käufers weitergegeben und trotzdem möchte die Behörde das Geld vom letzten zu ermittelnden Halter haben, weil dieser angeblich in der Beweispflicht steht das Fahrzeug verkauft zu haben… leider gibt es kein Kaufvertrag…
und nun?

Wer ist denn eigentlich für das Auto bzw. im Zusammenhang mit diesem :entstehende Kosten verantwortlich - der Eigentümer oder der Halter? :open_mouth:der kommt das auf den Grund der jeweiligen Kosten an?

es kommt zunächt auf das angewandte Recht an. Sind es Ahndungen nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften, so sind Fahrer und/oder Halter verantwortlich. Wird das Fahrzeug aber weniger als Mittel zur Verkehrsteilnahme, sondern mehr als Sache behandelt und stellt diese Sache eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, wird regelmäßig nach den einschlägigen Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder verfahren. Und wer dann (als Zustandsstörer) haftet, ist der Verwaltung zunächst einmal egal, Hauptsache dass man jemanden findet, sei es Eigentümer oder Halter oder Besitzer oder wer auch immer, den man rechtlich verpflichten kann, für die Beseitigung der Störung zu haften. Und das ist in jedem Fall eine Einzelprüfung, generell kann man das eigentlich kaum etwas zu sagen.

Gruss

Iru

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Hallo,

leider gibt es kein Kaufvertrag

du meisnt sicher, das es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt. Leider ein Fehler, man sollte solcherart Geschäfte immer in Schriftform machen.
Was ich noch als Möglichkeiten sehe:

  1. Nachfragen bei der Versicherung die ehemals bestand. Eigentlich müsste diese wissen, wer der nachfolgende Halter war.
  2. Die Behörde auffordern, eine Anfrage beim KBA vorzunehmen um den letzten Halter zu ermitteln.
    und wenn die Zahlungsaufforderung schon ergangen ist
  3. Gegen einen Leistungsbescheid Widerspruch einlegen.

Gruss

Iru

Hallo,

interessant…

Was ich noch als Möglichkeiten sehe:

  1. Nachfragen bei der Versicherung die ehemals bestand.
    Eigentlich müsste diese wissen, wer der nachfolgende Halter
    war.

… denn woher soll der Kfz-Versicherer wissen, wer neuer Halter eines dort ehemals versicherten Fahrzeuges (geworden) ist?

Grüße, M

Hallo,

… denn woher soll der Kfz-Versicherer wissen, wer neuer Halter eines dort ehemals versicherten Fahrzeuges (geworden) ist?

$ 95 Abs. 1 VVG: „Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.“

Damit wird der neue Eigentümer auch der Versicherungsnehmer. Und ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Altbesitzer der Versicherung den Verkauf nicht mitgeteilt hat und weiterhin die Versicherungsprämien zahlt, obwohl er die Sache nicht mehr hat. Sollte also eine Ummeldung oder Ähnliches stattgefunden haben, so muss das die Versicherung wissen.

Gruss

Iru

Es ist immer wieder schön, wenn jemand hier im Forum mit Fachwissen glänzt, indem er ein § zitiert… lies aber doch bitte nochmal den Sachverhalt: der bisherige Halter hatte das Fahrzeug abgemeldet - aus die Maus, da steht nichts von „Versicherer informiert“.

Von Sachverhaltsquetsche hast Du vermutlich schon mal gehört.

Grüße, M

Hallo,

der bisherige Halter hatte das Fahrzeug abgemeldet

ok, das hatte ich überlesen. Dennoch wäre die Versicherung eine Möglichkeit, denn falls das Fahrzeug noch einen anderen Halter gehabt hätte, sie müssten es wissen (Zentralruf der Versicherer 0180 – 25026)

Iru