Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe am 01.12.11 einen neuen Arbeitsplatz gefunden.Ich habe 6 Monate Probezeit und würde gerne wissen ob ich in diesen 6 Monaten eine Kündigungsfrist einhalten muß (z.B. 14 Tage).
Ich bin Koch und der Arbeitsvertrag richtet sich nach dem Manteltarifvertrag des Hotel und Gaststättengewerbes.
Was ich also gerne wüste sind die Kündigungsfristen innerhalb der 6 Monate Probezeit.

Lg
Tommy40

Hallo Thommy,

2 Wochen Kündigungsfrist ist die Regel, aber ohnen Angabe von Gründen, ist hier die Regel.

Meist geht einem Arbeitsverhältnis eine so genannte Probezeit voraus, die im Regelfall sechs Monate lange dauert. Allerdings können auch andere Dauern vereinbart werden, bei sehr einfachen Tätigkeiten beispielsweise drei oder bei komplexen Tätigkeiten bis zu neun Monate. Auch bei Ausbildungsverhältnissen sind Probezeiten üblich, meist mit einer Dauer von drei Monaten.

Im Prinzip besteht kein Unterschied zwischen einer Probezeit und einem Arbeitsverhältnis, die Rechte und Pflichten des Arbeitsrechts gelten auch in der Probezeit. Der wesentliche Unterschied liegt in den Kündigungsfristen, die während der Probezeit oder innerhalb der ersten sechs Monate für beide Seiten zwei Wochen betragen. Der allgemeine Kündigungsschutz tritt erst nach sechs Monaten in Kraft. Wird der Arbeitnehmer nach der Probezeit übernommen, erfolgt dies meist automatisch, das bedeutet, das probeweise Arbeitsverhältnis geht in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Auch während der Probezeit gilt die Regelung, dass eine fristgerechte Kündigung keiner Begründung bedarf, während eine außerordentliche Kündigung einen schwerwiegenden Grund voraussetzt. Hier ein Beispiel für eine Kündigung während der Probezeit:

Arbeitgeber

Personalabteilung / Ansprechpartner

Anschrift

PLZ Ort

Ort, Datum

Vorname Nachname

Anschrift

PLZ Ort

Kündigung unseres Arbeitsvertrages vom xx.xx.xx

Sehr geehrte® Frau / Herr,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xx.

Da Sie sich in der Probezeit befinden, erfolgt die Kündigung unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Weg viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen,

handschriftliche Unterschrift

So könntest du es aucvh für dich formulieren, aus Arbeitnehmersicht.

Viel Erfolg und viele Grüße von Nonne213

Hallo

die Kündigungsfrist in einer Probezeit die nicht länger als sechs Monate ist, beträgt, sofern nichts abweichendes vereinbart ist, zwei Wochen.

Quelle: http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/p…

MfG