Hallo zusammen
wir haben uns ein Gründstück durch einen Generalunternehmer suchen lassen. Zu diesem zweck haben wir einen antrag auf Grundstücksuche abgeschlossen, kurze Zeit später hat uns der GU ein passendes Grundstück gefunden und wir haben einen Bauvetrag abgeschlossen und die 1. Anzahlung geleistet. Nach ca 1 Jahr war jedoch das Grundstück immer noch nicht umgezont und wir haben die Anzahlung zurückgefordert und auch erhalten.
Nun meine Frage, im Antrag auf Grundstückssuche ist eine Klausel drin, dass wir nur mit diesem GU auf dem vermittelten Land bauen dürfen. Da nun das Gründstück bewilligt ist, fragen wir uns ob wir nun immer noch mit diesem GU bauen müssen oder jemand anderes nehmen können, ist der antrag noch Gültig?
Danke für eure Hilfe