Wie lange ist ein einmal erteilter Auftrag gültig`?

Hallo,

ich hatte Ende September einen Termin mit einem Ofensetzer, ich muss die Einsätze der Kachelöfen austauschen lassen.
Der Ofensetzer war da, guckte sich alles an, maß aus und erstellte ein Angebot, das ich annahm.
Das war Anfang Oktober.
Anfang November fragte ich nach, wann ich mit den Arbeiten rechnen könnte, woraufhin mir der Ofensetzer, etwas genervt, erklärte jetzt, zu Beginn der Heizungssaison, wäre soviel zu tun, er hätte die Arbeiten für später eingeplant.
Er könne den Einsatz ja schon mal bestellen und würde sich melden, wenn es soweit wäre.
So, und nun haben wir fast Mitte Februar und es ist noch nichts passiert.
Nun meine Frage, kann ich davon ausgehen, dass der „junge Mann“ den Auftrag doch nicht abarbeiten möchte, immerhin ist das Angebot über ein viertel Jahr her.
Bzw. was würde passieren, wenn ich die Arbeiten von einem anderen Handwerker erledigen lassen würde?
vielen Dank, im Voraus
Bürger 7

Guten Tag Bürger 79,
am besten ist wohl, dem handwerker schriftlich eine (kurz angesetze) Frist zu setzen.
danach würdest Du den Auftrag anderweitig vergeben. In der Hoffnung, nicht noch mal
so lange waren zu müssen.

Gruß Walter VB

Das würde ich (erst einmal) nicht machen !

Setze dem beauftragten Ofensetzer einen Termin, bis zu dem die Arbeiten begonnen werden müssen. Kündige gleich an, sollte das verstreichen kündigst du den Auftrag.
Welche Frist ? Sagen wir mal 4 Wochen.

Erst dann darfst du dich nach einem anderen Handwerker umsehen.

Hier war zwar kein Termin vereinbart, aber jetzt sind 4 Monate um und nichts tat sich. Und vor allem es erfolgte keine Rückmeldung warum es sich verzögert und wann man nun beginnen will…
In der Heizperiode viel zu tun- wird schon stimmen. Aber 4 Monate und immer noch kein Termin ?

MfG
duck313

Vielen Dank
für die Antworten,
das werde ich wohl so machen wie Ihr sagt.

Danke!!
Bürger 79