Von einem Makler wurde ein Grundstück angeboten. Man hätte das Haus gern gekauft, hatte aber eine Finanzierungslücke. Nachdem der Vertrag ausgelaufen war, inserierte der Verkäufer das Grundstück selbst. Da nun keine Maklergebühren anfallen kann man sich das Grundstück leisten. Kann es nun Probleme mit dem Makler geben?
Man kannte den Verkäufer vorher nicht, der Makler hat die Parteien nicht bekannt gemacht. Jetzt erfuhr man aber, dass der Verkäufer damals bereit war den Kaufpreis zu mindern, was der Makler aber nicht an potentielle Käufer weiter gab, obwohl Interessenten für diesen Preis gekauft hätten.
Wie lange hat der Makler ein Anrecht auf die Provision und hat er durch die Nichtweitergabe von Informationen diese nicht verwirkt?
Hallo,
da müßte man mal die AGB des Maklers durchlesen, welche auch im Expose enthalten sein könnten, daß Du erhalten hast von ihm.
Es wäre irgendwie nicht einleuchtend für mich, wenn der Makler eine unendlich lange Zeit den Anspruch auf Provision hätte, wenn Du irgendwann genau dieses Objekt direkt vom Eigentümer (ohne Vermittler) kaufst. Die Makler versuchen, so viel ich weiß, auch über das Vertragsende hinaus (Maklervertrag zw. Eigentümer und Makler) sich die Provision gegen Interessenten, die einen Nachweis über das Objekt erhalten haben, zu sichern. Sie können dies vermutlich nur über ihre eigene AGB. Die Gesetzbücher geben dazu meines Wissens nichts her. Ob die AGB dann auch rechtsgültig sind, steht nochmals auf einem anderen Blatt. Oftmals helfen da, glaube ich, nur Beispielprozess-Ergebnisse zur Orientierung. Wenn es für Dich genau diese Immobilie sein soll, viel Glück!
…jetzt ist mir noch was eingefallen: der Eigentümer darf ohnehin immer auch an eigene Interessenten verkaufen, wenn es sich nicht um einen qualifizerten Alleinauftrag zwischen Eigentümer und Makler handelt.
Bei Dir ist allerdings ein Vertrag zwischen Dir und dem Makler rechtskräftig entstanden (konkludent ohne Unterschrift), in dem der Makler Dir das Objekt nachgewiesen hat, per Infos und Exposes.
Die große Frage ist nun, wie lange dieser Vertrag zwischen Dir und dem Makler Gültigkeit haben kann.
Irgendwann wird der Makler in der Praxis nicht mehr weiter verfolgen, wie es weitergeht mit dieser Immobilie, aber das ist Dir natürlich erstmal keine Hilfe.
Vielen Dank!
Die AGB wurden ausführlich studiert und sind äußerst schwammig.
Ja, das ist das Traumhaus. Wäre der niedrigere Kaufpreis weiter gegeben worden hätte der Makler den Verkauf abschließen können. So würde m.E. auch ein Gericht entscheiden. Hier entschied wohl eine Antipathie seitens des Maklers - so kann es aber nicht sein.