… wann verfällt sie, wenn auch der, dem noch etwas geschuldet wird keine Zahlungserinnerung oder ähnliches schickt?
Auch eien seperate Rechnung ist nie eingegangen…?
Die angebliche Forderung ist 1,5 jahre her.
… wann verfällt sie, wenn auch der, dem noch etwas geschuldet wird keine Zahlungserinnerung oder ähnliches schickt?
Auch eien seperate Rechnung ist nie eingegangen…?
Die angebliche Forderung ist 1,5 jahre her.
Hallo!
Die Regelverjährungsfrist beträgt 3 Jahre! Alles eitere dürfte sich damit erledigt haben.
Gruß
JÖrg
Die Verjährung beginnt im Jahr NACH Eintritt der Forderung und dauert 3 Jahre.
In Deinem Beispiel wären das also 3.5 Jahre = Ende d. Verjährungsfrist 31.12.2012 24.00h.
MfG ramses90