Wenn man mal den Fall konstruiert, dass ein Auto, welches nicht teilkaskoversichert war, vor ca. einem halben Jahr vor der Tür gestohlen wurde; Anzeige und Abmeldung erfolgten und dieser Wagen dann von der Polizei gefunden wird, wer müsste dann die evtl. nötige Entsorgung bezahlen?
Hallo Ulrike, kann.
Aber wie gesagt, ich bin diesbezüglich kein Experte.
Wer ist den vermeintlicher Gläubiger, sprich: wer will denn Geld
sehen? Die Stadt? Die Polizei selbst??
Sollten hier keine sachdienlicheren Antworten kommen, rate ich, das
von einem RA prüfen zu lassen.
Gruß - Jaschiii
Hallo Ulrike,
Hallo n.,
Das sehe ich anders - mir wurde mal ein teilkaskoversichertes
Auto gestohlen - nach 3 Monaten wurde die Versicherung
Eigentümer und ich erhielt die Versicherungsleistung bei
Diebstahl. Nach ca. 4 Monaten fand man den Wagen wieder; ich
konnte meine persönlichen Dinge (Brille, Cds usw.)
herausnehmen und der Wagen wurde von der Versicherung
verwertet.
Ich kannte bislang solche Passagen aus Versicherungsverträgen nicht.
Es handelt sich dabei wahrscheinlich um eine Eigentumsübertragung
gem. §§ 929, 931, 158 I BGB - eine vertragliche Vereinbarung
betreffend den Eigentumsübergang im Diebstahlsfall.
Wenn dies aber im Beispiel nicht zurifft (was wiederum von dem
Versicherungsvertrag abhängt), gilt das von mir Gesagte.
Ich würde mich in einem solchen Fall jedenfalls kompetent beraten
lassen.
Grß - Jaschiii
Ich würde mich in einem solchen Fall jedenfalls kompetent
beraten
lassen.
Das trifft natürlich immer zu. Er kann aber auch erstmal in die seinem Vertrag zugrunde liegende Fassung der AKB schauen. In irgendeinem Absatz des § 13 der AKB findet sich dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlickeit in etwa folgendes (meist in Absatz 7):
„Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder zur Stelle gebracht, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sie zurückzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden sie Eigentum des Versicherers.“
Und von da an hat der das Problem…
Ciao, Wotan