Wie lange ist Kaskoschaden selbst zahlbar?

Hallöle,

nehmen wir folgendes Geschehen an:

Am 09.09.2004 meldet der Autofahrer A seiner Vollkaskoversicherung (DEVK) einen Schaden durch Anecken an einen Parkpoller. Am 25.10.04 übersendet die Versicherung einen Scheck, der durch A eingelöst wird. Zum 31.12.04 wechselt A die Versicherung. Durch den Schaden geht der Kaskovertrag von SF23 auf SF14 zurück.

Vor zwei Wochen hat sich A einen schnuckeligen Kleinwagen mit zwei Sitzen zugelegt, der sehr (!) hoch in der Versicherung eingestuft ist.

Nun überlegt A, ob er den Schaden vom 09.09.04 noch an die DEVK zurückzahlen kann, um nachträglich wieder SF23 zu erhalten.

Geht das?

Hat die DEVK Ermessensspielraum?

Danke für eure Antworten.

Hallöle,

bis 6 Monate nach Zahlung der Versicherung.
gruß Anno

nehmen wir folgendes Geschehen an:

Am 09.09.2004 meldet der Autofahrer A seiner
Vollkaskoversicherung (DEVK) einen Schaden durch Anecken an
einen Parkpoller. Am 25.10.04 übersendet die Versicherung
einen Scheck, der durch A eingelöst wird. Zum 31.12.04
wechselt A die Versicherung. Durch den Schaden geht der
Kaskovertrag von SF23 auf SF14 zurück.

Vor zwei Wochen hat sich A einen schnuckeligen Kleinwagen mit
zwei Sitzen zugelegt, der sehr (!) hoch in der Versicherung
eingestuft ist.

Nun überlegt A, ob er den Schaden vom 09.09.04 noch an die
DEVK zurückzahlen kann, um nachträglich wieder SF23 zu
erhalten.

Geht das?

Hat die DEVK Ermessensspielraum?

Danke für eure Antworten.

gruß Anno

Danke dir

:o)

Carsten

Geht leider nicht - nur in haftpflicht!
Man kann leider nur Haftpflichtschäden zurückkaufen
und die alten % wieder bekommen (innerhalb von 6 Monaten nach Zahlung durch die Versicherung)

Bie der Vollkasko reicht meist schon die Meldung eines Schadens für die Rückstufung!!!
Sch…lecht für die Kudnen.
Gruß Ruth

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sorry ruth nicht ganz richtig
es geht auch bei der Vollkasko.
Gruß Anno

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Bei einzelnen Versicherungen mag es
gehen, dass man DIREKT NACH der Regulierung (Schreiben der Versicherung an den Kunden) durch die Versicherung die Möglichkeit hat, den Schadensbetrag an die Versicherung zu überweisen und seine % zu behalten - aber nur direkt danach, KEINe 6 Monate später, wie bei der Haftpflicht.
Gurß

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Hallo,
falls das etwas zur Klarheit beiträgt: es kommt auf das einzelne Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers an.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass z.B. die Allianz (zumindest in ihren Tarifen vor einigen Jahren) die Möglichkeit der Rabattrettung durch Rückzahlung des Schadens auch bei der VK eingeräumt hat - analog zur Kraft-Haftpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Hackenbruch

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Hallo Frank,

also meiner Kenntnis nach ist das bei keinem Versicherer so. Hintergrund: kostenloser Kredit. Das ist nicht Sinn und Zweck der Vollkasko-Versicherung.

Gruß
Marco

Ihr sagt es ‚Allianz‘ da
geht es immer noch das man nach 6 Monaten den Rabatt zurückkaufen kann analog wie in Haftpflicht. Gruß Anno , Allianz Vertreter und es deshalb weiss.

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