Wie lange ist man dem Kind unterhaltsverpflichtet?

Meine Tochter hat nach dem Abi ein Studium begonnen, das sie jetzt abschließt. Sie ist jetzt 22 Jahre. Sollte sie keine Arbeitsstelle finden bzw. weiter studieren, stellt sich die Frage nach der finanziellen Unterstützung.

  1. Wie lange bin ich (rein rechtlich) zum Unterhalt verpflichtet?
  2. Unter welchen Voraussetzungen wird das Kindergeld weitergezahlt?
  3. Wenn sie einen Praktikumsplatz findet, bei dem sie in Vollzeit arbeitet, aber nur 400 Euro verdient, hat sie dann Anspruch auf staatliche Unterstützung (Wohngeld, Hartz 4 etc.)
    Danke für hlfreiche Antworten!

Katrin

In diesem Fall ist es leider so das du deinem Kind bis zum 25 Lebensjahr unterhaltspflichtig bist.Kindergeld wird nur während des Studiums oder Ausbildung bezahlt. Wenn sie sich allerdings Ausbildungsplatzsuchend meldet bekommt sie Kindergeld.Die höhe des Unterhalts errechnet sich aus dem Nettoeinkommen der Eltern.

Danke für die Antwort. Hilft auf jeden Fall weiter.