Meine Tochter hat nach dem Abi ein Studium begonnen, das sie jetzt abschließt. Sie ist jetzt 22 Jahre. Sollte sie keine Arbeitsstelle finden bzw. weiter studieren, stellt sich die Frage nach der finanziellen Unterstützung.
- Wie lange bin ich (rein rechtlich) zum Unterhalt verpflichtet?
- Unter welchen Voraussetzungen wird das Kindergeld weitergezahlt?
- Wenn sie einen Praktikumsplatz findet, bei dem sie in Vollzeit arbeitet, aber nur 400 Euro verdient, hat sie dann Anspruch auf staatliche Unterstützung (Wohngeld, Hartz 4 etc.)
Danke für hlfreiche Antworten!
Katrin