… Mieter,der seit 10 Jahren im Mietverhältnis steht.
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Kündigungsfristen sind im Mietvertrag geregelt. Bei Standardverträgen kann der Mietvertrag vom Mieter am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Nur für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen um weitere drei Monate, wenn das Mietverhältnis 5, 8 und 10 Jahre besteht. Einfach mal im § 2 des Mietvertrages nochmal nachlesen. Oder mit Nachmieter - dann kommt man noch schneller aus dem Mietvertrag raus.
Ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen.
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Hallo,
bei dem Informationsstand tippe ich auf Standardwohnraum ohne besonderen individuellen Regelungen zur Kündigungsfrist im Mietvertrag.
Dann wären es 9 Monate von Vermieterseite her, dh. er kann den Mieter nur mit 9-Monatsfrist kündigen.
Der Mieter kann aber stets mit dreimonatiger Frist kündigen.
Es gibt noch individuellen Regelungen.
Aber grundsätzlich kann der Mieter stets von 3 Monaten ausgehen.
lg
Hallo,
bei einem unbefristeten Mietvertrag ist die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate zum Monatsende.
Gruß
Udo
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Kündigt der Mieter die Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig wie lange der Mieter die Wohnung oder das Haus bewohnt hat. Wurden im Mietvertrag längere Fristen vereinbart, sind diese unwirksam, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich auf eine entsprechende Regelung bestanden.
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Moin!
Nach altem Mietrecht wäre das 1 Jahr (= 12 Monat), nach dem neuen Mietrecht kann der Mieter mit einer Frist von nur 3 Monaten kündigen.
Anders für Vermieter:
0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
Entscheidender Zeitpunkt für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist ist dabei der Zugang der Kündigung beim Vermieter. Dabei muß die Kündigung dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Monats, der in der Frist beginnen soll, zugegangen sein.
Aber die Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen im Mietvertrag ist zulässig!
Wichtig bei der Dirchsetzung einer Kündigung durch den VM ist nicht nur ein tritiger Kündigungsgrund - sondern auch die wirtschaftliche/ soziale Verfassung des/der Mieter/s.
Aer das wäre ein anderes Thema.
Details dazu erläutert jeder Mieterverein Mietern oder Haus- und Gründbesitzerverein den Vermietrn!
GRuß
MK
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6 Monate
Es gilt für den Mieter die gesetzliche Frist von drei Monaten!
Kann ich leider nicht mit dienen!LG Veronika
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Hallo,
Im Normalfall haben Sie 3 Monate Kündigungszeit.
Lesen Sie aber zur Sicherheit ihren Mietvertrag noch einmal genau durch.Es gibt auch Mietverträge wo sich nach 5 Jahren die Kündigungszeit automatisch auf 6 Monate erhöht.Sollte im Mietvertrag keine Kündigungszeit eingetragen sein gelten auch die 3 Monate oder eine absprache mit dem Vermieter.
Gruß
monika61
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Die Kündigungsfrist beträge 3 Monate. Früher einmal galtg eine Frist von 5 Monaten, ist aber seit einigen Jahren nicht mehr gültig.
Herta Bassauer
Hallo,
dass muß im Mietvertrag stehen.
MfG
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Der Mieter hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten
Sorry, bin spät dran…
Schau mal bei www.mietverein.de
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