Ich arbeite nun 5 Jahre als Hausmeister und habe nun eine schwere Rücken OP im Juli hinter mir und nun ist meine Linke Hüfte und mein Linkes Knie defekt. Ich habe dieses Jahr 167,0 Überstunden gemacht und auch noch keinen Jahresurlaub gehabt.Ich soll 12,5 Stunden in der Woche arbeiten. Laut Arbeitsvertrag habe ich 1 Monat Kündigungsfrist, ist das rechten so und wie soll ich mich weiter verhalten. Ich habe mich im moment gesund schreiben lassen. Würde mich auf eine antwort freuen.
Gruß
Oparolf
Nach der gesetzlichen Regelung des §622 BGB gilt:
Arbeiter und Arbeitnehmer Der Arbeiter oder Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Einzel- oder tarifvertragliche Regelungen gehen der gesetzlichen Regelung zur Kündigungsfrist vor, siehe unten.
Arbeitgeber Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die gleichen Kündigungsfristen einzuhalten. Besteht das Arbeitsverhältnis längere Zeit, verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach folgender Regelung:
Wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder dem Unternehmen
2. fünf Jahre bestanden hat,
zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats