Wie lange ist Samstag = Werktag / Definition?

Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit Parken unter Einschränkungen, wäre es für mich wichtig zu erfahren, wann genau „Werktag“ ist, und wann bereits „Wochenende“. Montag bis Freitag ist klar, ebenso Sonn- und Feiertage, aber wie sieht es mit dem Samstag aus?
Umgangssprachlich gilt ja auch er schon zum Wochenende, aus einem früheren „Knöllchen“ weiß ich aber, daß er bis 14.00 Uhr(?)noch zum Werktag gehört.
Speziell geht es um einen Parkplatz, an dem per Schild „Werktags 8-18 Uhr“ eine Parkscheibe erforderlich ist.
Macht nun dieses Schild den Samstag wirklich bis 18.00 zum Werktag, oder gilt ab xy Uhr automatisch „Wochenende“, wonach z.B. am Samstag um 17.00 keine Parkscheibe mehr erforderlich wäre, oder ist das Auslegungssache jeder Stadt???

Bin dankbar um jeden fundierten Tip, denn ich bin momentan von diversen Bürokraten ganz schön verwirrt worden.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Wolfgang

Hi,
der Samstag ist IMHO 24 Stunden lang Werktag. Das ergibt sich im Umkehrschluß aus § 43 II StPO, in dem der Sonnabend besonders erwähnt ist: "Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgmeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Weitere Meinungen findest Du hier:

http://www.radarforum.de/messages/12/4567.html

Gruss
Wilhelm

Samstag = Werktag
Hallo Wolfgang,

wie sieht es mit dem Samstag aus?

Der ist ein Werktag.

Speziell geht es um einen Parkplatz, an dem per Schild
„Werktags 8-18 Uhr“ eine Parkscheibe erforderlich ist.
Macht nun dieses Schild den Samstag wirklich bis 18.00 zum
Werktag,

Nein. Der Samstag ist auch ohne das Schild ein Werktag. Aber das Schild besagt, daß Du auch Samstag bis 18 Uhr die Scheibe brauchst.

Gruß Kubi

Erläuterung bitte
Hallo,

der Samstag ist IMHO 24 Stunden lang Werktag.

Soweit ok.

Das ergibt sich

im Umkehrschluß aus § 43 II StPO, in dem der Sonnabend
besonders erwähnt ist: "Fällt das Ende einer Frist auf einen
Sonntag, einen allgmeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so
endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Aber gerade dies würde ich genau andersrum interpretieren. Das sagt doch letztlich aus, daß Sonntag, allgemeiner Feiertag und Samstag eben kein Werktag sind, oder? Der Samstag steht doch gleichberechtigt neben den anderen „Nicht-Werktagen“. Das wollte ich schon mal erklärt haben, bis jetzt hat es aber noch niemand gemacht. Vielleicht kannst Du das jetzt mal aufdröseln?
Oder denken Juristen wirklich anders als der Rest der Menschheit?

fragt sich und Dich

Kubi

Hallo,

da gibt es nichts zu deuteln: der Samstag ist und bleibt ein Werktag.

Jeder Rechtsanwalt freut sich, wenn er dies vor Gericht feststellen lassen kann - wenig Arbeit, Urteil steht fest (mehrmals durch das BGH), die Gebühren zahlt der Kläger.

Das mit dem Fristablauf nach BGB ist aus gründen der Praktikabilität so gehandhabt.
Es soll Stellen geben, wo Samstags nicht gearbeitet wird (ich meine außer Behörden) oder Privatpersonen, die „ins WE“ fahren. Damit ein Fristablauf an dem Tag nicht zum Nachteil gereicht, gilt in diesem Fall der nachfolgende Werktag als Fristablauf.

Gruß
HaWeThie

Hallo Hawethi,

da gibt es nichts zu deuteln: der Samstag ist und bleibt ein
Werktag.

Das hab ich ja auch gar nicht bestritten. Es ging mir einzig und allein um eine Erläuterung, wie man diesen Sachverhalt in den zitierten Text interpretieren kann. Ich würde dem nämlich genau das Gegenteil entnehmen, und ich wüßte gerne, wie man es schafft, das andersrum zu sehen…

Trotzdem danke für Deine Klarstellung :smile:

Gruß Kubi

Hallo zusammen,

herzlichen Dank Euch allen, nun ist es klar.

Viele Grüße und bis zum nächsten mal in diesem oder jenem Forum :wink:

Wolfgang