Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit Parken unter Einschränkungen, wäre es für mich wichtig zu erfahren, wann genau „Werktag“ ist, und wann bereits „Wochenende“. Montag bis Freitag ist klar, ebenso Sonn- und Feiertage, aber wie sieht es mit dem Samstag aus?
Umgangssprachlich gilt ja auch er schon zum Wochenende, aus einem früheren „Knöllchen“ weiß ich aber, daß er bis 14.00 Uhr(?)noch zum Werktag gehört.
Speziell geht es um einen Parkplatz, an dem per Schild „Werktags 8-18 Uhr“ eine Parkscheibe erforderlich ist.
Macht nun dieses Schild den Samstag wirklich bis 18.00 zum Werktag, oder gilt ab xy Uhr automatisch „Wochenende“, wonach z.B. am Samstag um 17.00 keine Parkscheibe mehr erforderlich wäre, oder ist das Auslegungssache jeder Stadt???
Bin dankbar um jeden fundierten Tip, denn ich bin momentan von diversen Bürokraten ganz schön verwirrt worden.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Wolfgang