Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend die

… Abgabe von Steuererklärungen verlangen?

Vom Finanzamt wird jetzt für die Jahre 2003 und 2004 die Abgabe der Einkommnen- und Umsatzsteuererklärung verlangt. Ist das rechtens ? Unterlagen für diesen Zeitraum sind nicht mehr vorhanden.

Hallo!

Die Festfetzungsfrist beträgt regelmäßig vier Jahre, bei Steuerverkürzung fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Es gibt auch Anlauf- und Ablaufhemmungen, das heißt aus 10 Jahren könnten auch mal 15 werden oder so.

Um es kurz zu machen: Um das beantworten zu können, brauch man seriöse Angaben. Das sprengt wahrscheinlich den Rahmen eines Online-Forums. Wenn es um richtig Geld geht, sollte erwogen werden, einen Fachmann hinzuzuziehen.

Gruß

Jörg

Vom Finanzamt wird jetzt für die Jahre 2003 und 2004 die
Abgabe der Einkommnen- und Umsatzsteuererklärung verlangt. Ist
das rechtens ? Unterlagen für diesen Zeitraum sind nicht mehr
vorhanden.

Es besteht die Pflicht, fast alle betrieblichen Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Also sollten diese noch vorhanden sein.

Exemplarisch mal eine Rechnung zur normalen Festsetzungsfrist für 2003, wenn keine Erklärung abgegeben wurde:

Anlaufhemmung 3 Jahre: 2004-2006
Festsetzungsfrist 4 Jahre: 2007-2010

Die normale Festsetzungsfrist ist am 31.12.2010 abgelaufen.

Im Falle der Steuerverkürzung verlängert sich die FS-Frist um ein Jahr, so daß sie am 31.12.2011 abgelaufen sein wird.

Bei Steuerhinterziehung verlängert sie sich um weitere 5 Jahre und endet dann am 31.12.2016.

Nicht abgegebene Steuererklärungen können u. U. den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Das Ende der normalen Festsetzungsfrist kann z. B. durch § 171 Abs. 5 AO hinausgeschoben werden. Dies könnte bei Nichtabgabe der Steuererklärungen durchaus zutreffen, man weiß es im vorliegenden Fall nicht.

Also besser versuchen, die Unterlagen zusammenzuzaubern…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald