Wie lange kann ein Vermieter Nebenkosten einfordern ?

Guten Abend,
folgenede Problematik:
Ich wohne seit knapp über 2 Jahren in einer Wohngemeintschaft in einem Einfamilienhaus.
Die Miete liegt bei 500€ mit Vertraglichgeregelten Nebenkosten.
Der genaue laut des Auszugs ist: „Zusätlich zur Miete bezahlte der Mieter für Wasserversorgung, Gebäudeversicheung, Grundstücks-Hapftplichtversicherung, Wartungskosten für die Heizungsanlage. Diese Kosten sind gesodert neben der Kaltmiete zuzahlen. Für die oben genannten Kosten tritt der Vermieter in Vorleistung.
Diese jedoch nach Vorlage der Rechnungskopüie den Mieter durch den Mieter binnen einer Frist von 4 Wochen an den Vermieter zurückzuerstatten.“

Wir haben keine Rechnung erhalten und demnach nichts ausser der Kaltmiete überwiesen. Jetzt bekommen wir aber aber eine Rechnung mit der Auflistung all dieser Punkte was natürlich ein Schock ist da das angegebene Zahlungsziel 7Tage beträgt.

Jetzt die Frage in wie fern bin ich verpflichtet diese auszugleichen wenn Vermieterseits nie ein Nachweis erfolgte.
Zur Info Mietbeginn
06.2011 bis jetzt

Vielen Dank für jede Hilfe !!!