Wie lange kann ich als vm vom mietvertrag

hallo,

kann ich als vermieter vom mietvertrag zurücktreten, den ich gerade vor 5 tagen unterschrieben habe.

der mietvertrag selbst beginnt sogar erst in 6 wochen.

es stellte sich heraus, dass der bequftragte makler mir nicht alle interessenten vorgestellt hatte und jetzt möchte ich einem anderen mieter meine wohnung vermieten.

sollte es dennoch nicht möglich sein, welche möglichkeiten hätte ich.

vielen lieben dank schon im voraus,

freundliche grüsse,

elena…

MoinMoin!
Nein - Vertrag ist Vertrag, Unterschrift ist Unterschrift. Denn der Vertrag kam zwischen Mieter und Ihnen zustande. Und dem Mieter ist es egal, ob Ihnen der Makler nun alle Interessenten oder nicht gezeigt hat.
Ihr Vertrag mit dem Mieter ist gültig und so aus meiner Sicht unanfechtbar. Es gibt m.E. auch keinen rechtlichen Kündigungsgrund.
Gruß
MK

hallo,
sorry,kann ich nicht helfen

lisa

Sie haben kein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag; gleiches gilt für den Mieter! Verhandeln dürfen Sie und dem Mieter für seinen evtl. guten Willen eine angemessene Entschädigung zahlen, die ich als Mieter in solchem Falle mit mindestens drei Monatsbruttomieten zzgl. evtl. angefallener Maklergebühren beziffern würde.

Hallo, ich denke das geht nicht problemlos. Wenn es doch einen Weg gibt, würde ich mich über eine Info freuen.

Hallo, mit der Unterschrift haben Sie eine gültige Rechtslage für den neuen Mieter gegengezeichnet,er kann auf die Erfüllung bestehen.
mfg. helmut

das sieht dünn aus. es ist nur ordentliche kündigung möglich und ob der mieter sich das gefallen lässt?

Hallo Elena,
Vertrag ist Vertrag. Normalerweise musst Du Dich an den Vertrag halten. Inwieweit Du durch das Verhalten des Maklers an den Vertrag gebunden bist solltest Du einen Anwalt befragen.

Gruß
Udo

Es gibt ja wohl ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen bei Verträgen. Aber ob das auch für Mieterverträge gilt, weiß ich leider nicht. Hier sollten Sie mal einen Anwalt fragen.

Herta Bassauer

Nein definitiv nicht.
Verträge müssen gehalten werden also sofort kündigen und dann eben die 3 Monatsmieten abdrücken. Es seidenn der Vermieter hätte dir arglistig heftige Mängel die das Mietobjekt betreffen verschwiegen und die hättest du nun jetzt entdeckt. Zweiter Fall Du zahlst die drei Monate und dein Vermieter findet innerhalb der drei Monate einen weiteren Mieter der auch innerhalb der 3 Monate einzieht. Dann kann du den Betrag den der neue Mieter in de Mietverhältnis „verlebt“ zurück behalten.
Gruß Peter