Wie lange kann ich beschädigtes Gepäck

…reparieren lassen?

Vor zwei jahren wurde mein Koffer beschädigt. Habe das auch bei der Airline angemeldet. Allerdings war ich zwei jahre lang auf dem Sprung zu einer Reha und hätte den Koffer jederzeit brauchen können (jetzt brauch ich ihn erst mal für den Urlaub), konnte also nicht riskieren, ihn für 3 - 4 Wochen abzugeben (und so kaputt, um einen neuen zu kaufen, ist er nicht).

Kann ich den Anspruch - selbstverständlich nur für die damals festgestellten Schäden - noch geltend machen (es war Condor, geltend gemacht bei Lufthansa in München)?
Danke für eure Hilfe!

MfG manu0907

Hallo,

Sie uterliegen, wie bei jedem Versicherungsschaden, die Pflicht der SCHADENSMINDERUNG.
Das heißt in diesem Fall der Gepäckbeschädigung, daß Sie in „angemessener Zeit“ das Gepäckstück reparieren lassen sollten. Und die Rechtsprechung hat sich in mehreren Urteilen auf 3 Monate nach Schadenmeldung eingeschossen.
Es ist rechtlich übrigens völlig unerheblich, ob Sie den Koffer vielleicht zwischendurch gebraucht hätten oder nicht. De jure hatten Sie mittlerweile viel mehr, als „genügend Zeit“ zur Reparatur.
Also - wird nichts mehr.

Und ehrlich, sooo kaputt wird er wohl auch nicht sein, wenn Sie ihn jetzt auch noch erst für Ihren Urlaub gebrauchen müssen…

Gruß
MK