Wie lange kann ich falsche Ware reklamieren?

Hallo!

Ich habe ein Problem mit falsch gelieferter Ware und möchte gern wissen, wielange ich diese reklamieren kann.
Ende Dezember 2005 erwarb ich über „ebay“ ein vorinstalliertes Computer-Bundel, bestehend aus Mainboard, CPU+Kühler und Arbeitsspeicher. Aus damaliger Unwissenheit heraus bewertete ich die Lieferung mit: „Ware i.O.“. Vor kurzem jadoch stellte ich fest, dass der bei Lieferung bereits auf dem Board verbaute Prozessor nicht der ist, den ich bestellt hatte und der auf der Rechnung aufgeführt wird. Auch die Beschreibung auf dem Liefer-Karton entsprach nicht der Rechnung.
Auf meine Anfrage an den Verkäufer teilte mir der „Abt.-Leiter. Kunden Support“ mit, dass ich ihm Fotos von der Ware und Rechnungskopie zusenden solle. Dieses tat ich und wiess nochmals auf die Unstimmigkeiten hin. Dann hiess es miteinmal, dass die Aktion nach diesem Zeitraum nicht mehr nachvollziehbar wäre und man „Nichts für mich tuen könnte“.
Müssen Firmen Vertragsunterlagen nicht einen gewissen Zeitraum aufbewahren? Und steht mir wirklich kein Reklamationsrecht mehr zu, obwohl ich anhand von Rechnung und Liefer-Karton beweisen kann, dass die Ware falsch geliefert wurde?

jowe

Hi,
klar hast du noch Rechte, da eine Fehllieferung stattgefunden hat. Somit ist der Vertrag noch ncihtberfüllt. Es handelt sich um einen verdeckten mangel, den man natürlich nciht sofort sehen kann.
DEIN Problem ist jetzt der Nachweis, dass die Lieferfirma die falsche CPU eingebaut hat und nicht du.

Wenn noch Siegelmarkierungen an Board und CPU dran sind und diese sind nicht beschädigt, ist der Nachwei einfach. Hast du aber z.B. den Kühler demontieren müssen um die CPU-Daten lesen zu können, werden eventuelle „Siegel“ gebrochen. Dann wird es kritisch.
Ich schätze mal, dass dann nur Gutachter helfen können.
Die sind jedoch sehr teuer und müssen vorweg bezahlt werden.
und selbst dann ist der Ausgang eines prozesses nicht garantiert.

2005 ist laaaange her für PCs. Die „richtige“ CPU wirst du wohl mittlerweile für „nen Appel und 'n Ei“ bei E-Bay erhalten.

Einfach mal nachrechnen: Was ist teurer und nerviger … Prozess gegen Lieferfirma oder „Neukauf“ einer gebrauchten CPU (neu gibts die wohkl nicht mehr)

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin!
Ggf. steht auf der CPU/Mainboard eine Seriennummer. Diese ist vielleicht auch auf der Rechnung abgedruckt. Viele „große“ Unternehmen speichern diese Nr. für evtl. Reklamationen. Das wäre dann wohl der klare Beweis …

MFG
S.

Estmal Danke für eure Antworten.
@B_S
Auf der Rechnung sind keinerlei Serien-Nummern aufgeführt.

@BigJohn
Weder auf der CPU noch auf demBoard waren irgendwelche Siegel angebracht. Den „Beweis“ kann ich nur insofern erbringen, als dass auf dem Aufkleber der Firma auf dem Bundel-Karton eine andere Prozessor-Beschreibung steht als auf der Rechnung.In der Rechnung steht auf den Prozessor bezogen leider nur „@4800+ AMD 64BitX2-Dual-Core“, während auf dem Karton folgendes steht:„3000+@4200+“. Da es den von mir bestellten X2-Prozessor aber nie als „3000+“ gab stellt dies doch schon mal eine Art Beweis da, oder doch nicht?
Auch ich habe mich schon nach dieser CPU umgesehen - zur Zeit ab ca.150Euro. Ob es der Aufwand wert ist? Keine Ahnung, aber es gefällt mir einfach nicht, mich nun einfach abwiegeln lassen zu müssen, wenn ich weis dass ich im Recht bin.

jowe

Hi Jowe,

was sagen denn die AGB des Händlers zu den Fristen bei Reklamationen?

Gruss Sebastian

@BigJohn
Weder auf der CPU noch auf demBoard waren irgendwelche Siegel
angebracht. Den „Beweis“ kann ich nur insofern erbringen, als
dass auf dem Aufkleber der Firma auf dem Bundel-Karton eine
andere Prozessor-Beschreibung steht als auf der Rechnung.In
der Rechnung steht auf den Prozessor bezogen leider nur
„@4800+ AMD 64BitX2-Dual-Core“, während auf dem Karton
folgendes steht:„3000+@4200+“. Da es den von mir bestellten
X2-Prozessor aber nie als „3000+“ gab stellt dies doch schon
mal eine Art Beweis da, oder doch nicht?
Auch ich habe mich schon nach dieser CPU umgesehen - zur Zeit
ab ca.150Euro. Ob es der Aufwand wert ist? Keine Ahnung, aber
es gefällt mir einfach nicht, mich nun einfach abwiegeln
lassen zu müssen, wenn ich weis dass ich im Recht bin.

jowe

Hi jowe,
auweia dachte ich als erstes. Wenn zwischen Kartonage und Rechnung schon ein Unterschied waren, hätte man es doch sofort sehen und nachfragen müssen… aber egal. Es geht nicht darum, sondern wie du noch nachträglich dein Recht bekommst.

Die Prozessor-Nenngeschindigkeit kann höher getaktet(übertaktet) werden, so dass die Verkaufsangabe stimmen könnte.

OK. Habe gerade hin un her überlegt… auf die Geschwindigkeit hin kannst du nicht reklamieren, da diese entsprechend eingestellt werden kann.
Es wird aber von einem ganz bestimmten Prozessor „gesprochen“.
Der Verkäufer hat korrekt geliefert wenn der Prozessor die Geschwindigkeit eines 4800+ erfüllt. Die Originaltaktung spielt keine Rolle …
ABER…
Es MUSS ein „AMD 64BitX2-Dual-Core“ sein.
Das ist gleichzeitig ein Qualitätsmerkmal.

Wenn ich ein Auto mit 150 PS kaufe, ist es egal, ob da ein 50 PS-Motor extrem aufgeblasen wurde… hauptsache es hat die 150 PS.
Kaufe ich aber ein Auto mit Motzor von Hersteller X und 150 PS… so MUSS es einen Motor von Hersteller X haben UND 150 PS.

Das ist die einzige Möglichkeit zu deinen Gunsten zu argumentieren.

Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungebn liegt bei mind. 3 Jahren (wegen Verjährung und Ansprüchen).
Aber, die Rechnungskopie sagt auch nicht mehr als dein Original aus. Nur mit viel Glück hängen Montagezettel dran… und die zu entfernen ist eine kleinigkeit.

Wenn man Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs erstatten würde, könnte man wahrscheinlich im Gerichtsverfahren auch die Lieferscheine als Beweise sichern lassen. Pech wäre es, wenn dann der besagte (aber dir nicht gelieferte) Prozessor bei denen angelifert wurde und somit hätte verbaut werden können.
Eine komplette Buchprüfung kann herausfinden, wieviele dieser Prozessoren eingekauft, verbaut und verkauft wurden.
Es muss ja mindestens 1 Prozessor mehr verkauft worden sein als eingekauft wurde.

Eventuell könnte auch ein geprüfter Gutachter/Sachverständiger weiter helfen. Deren Aussagen gelten mehr als die Aussage desjenigen der den Prozessor eingebaut hat.
„Ich schwöre beim Leben meines Kanarienvogels, dass ich…“
" Kann eindeutig belegt werden, dass es sich nicht um den namentlichen Prozessor handelt…"
Bumms… und aus ist es… für DIE.

Investiere etwas Geld und suche dir einen Fach-Anwalt.
Die örtliche Anwaltskammer kann dir helfen, wer sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert hat. Sie dürfen dir zwar nicht sagen, wer der Beste ist… aber das finmdest du schon heraus.
Du brauchst einen, der sich auf Gewährleistung und Kaufrecht spezialisiert hat.
Je älter desto mehr Erfahrungen und Connections zu den Gerichten.
„Bauernschläue“ zählt manchmal mehr als Rechtswissen. Es geht jetzt darum, wie man die Sache „dreht“ um klar zu stellen, dass es keiner weiteren Beweise bedarf um dir Recht zu geben.

Manchmal wirkt das entsprechend formulierte Schreiben eines Anwalts auf den angesprochenen wie ein Beweis und es wird alles getan um den Irrtum wieder gut zu machen.

Du bekommst noch ne mail von mir… :wink:

Gruß
BJ