@BigJohn
Weder auf der CPU noch auf demBoard waren irgendwelche Siegel
angebracht. Den „Beweis“ kann ich nur insofern erbringen, als
dass auf dem Aufkleber der Firma auf dem Bundel-Karton eine
andere Prozessor-Beschreibung steht als auf der Rechnung.In
der Rechnung steht auf den Prozessor bezogen leider nur
„@4800+ AMD 64BitX2-Dual-Core“, während auf dem Karton
folgendes steht:„3000+@4200+“. Da es den von mir bestellten
X2-Prozessor aber nie als „3000+“ gab stellt dies doch schon
mal eine Art Beweis da, oder doch nicht?
Auch ich habe mich schon nach dieser CPU umgesehen - zur Zeit
ab ca.150Euro. Ob es der Aufwand wert ist? Keine Ahnung, aber
es gefällt mir einfach nicht, mich nun einfach abwiegeln
lassen zu müssen, wenn ich weis dass ich im Recht bin.
jowe
Hi jowe,
auweia dachte ich als erstes. Wenn zwischen Kartonage und Rechnung schon ein Unterschied waren, hätte man es doch sofort sehen und nachfragen müssen… aber egal. Es geht nicht darum, sondern wie du noch nachträglich dein Recht bekommst.
Die Prozessor-Nenngeschindigkeit kann höher getaktet(übertaktet) werden, so dass die Verkaufsangabe stimmen könnte.
OK. Habe gerade hin un her überlegt… auf die Geschwindigkeit hin kannst du nicht reklamieren, da diese entsprechend eingestellt werden kann.
Es wird aber von einem ganz bestimmten Prozessor „gesprochen“.
Der Verkäufer hat korrekt geliefert wenn der Prozessor die Geschwindigkeit eines 4800+ erfüllt. Die Originaltaktung spielt keine Rolle …
ABER…
Es MUSS ein „AMD 64BitX2-Dual-Core“ sein.
Das ist gleichzeitig ein Qualitätsmerkmal.
Wenn ich ein Auto mit 150 PS kaufe, ist es egal, ob da ein 50 PS-Motor extrem aufgeblasen wurde… hauptsache es hat die 150 PS.
Kaufe ich aber ein Auto mit Motzor von Hersteller X und 150 PS… so MUSS es einen Motor von Hersteller X haben UND 150 PS.
Das ist die einzige Möglichkeit zu deinen Gunsten zu argumentieren.
Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungebn liegt bei mind. 3 Jahren (wegen Verjährung und Ansprüchen).
Aber, die Rechnungskopie sagt auch nicht mehr als dein Original aus. Nur mit viel Glück hängen Montagezettel dran… und die zu entfernen ist eine kleinigkeit.
Wenn man Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs erstatten würde, könnte man wahrscheinlich im Gerichtsverfahren auch die Lieferscheine als Beweise sichern lassen. Pech wäre es, wenn dann der besagte (aber dir nicht gelieferte) Prozessor bei denen angelifert wurde und somit hätte verbaut werden können.
Eine komplette Buchprüfung kann herausfinden, wieviele dieser Prozessoren eingekauft, verbaut und verkauft wurden.
Es muss ja mindestens 1 Prozessor mehr verkauft worden sein als eingekauft wurde.
Eventuell könnte auch ein geprüfter Gutachter/Sachverständiger weiter helfen. Deren Aussagen gelten mehr als die Aussage desjenigen der den Prozessor eingebaut hat.
„Ich schwöre beim Leben meines Kanarienvogels, dass ich…“
" Kann eindeutig belegt werden, dass es sich nicht um den namentlichen Prozessor handelt…"
Bumms… und aus ist es… für DIE.
Investiere etwas Geld und suche dir einen Fach-Anwalt.
Die örtliche Anwaltskammer kann dir helfen, wer sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert hat. Sie dürfen dir zwar nicht sagen, wer der Beste ist… aber das finmdest du schon heraus.
Du brauchst einen, der sich auf Gewährleistung und Kaufrecht spezialisiert hat.
Je älter desto mehr Erfahrungen und Connections zu den Gerichten.
„Bauernschläue“ zählt manchmal mehr als Rechtswissen. Es geht jetzt darum, wie man die Sache „dreht“ um klar zu stellen, dass es keiner weiteren Beweise bedarf um dir Recht zu geben.
Manchmal wirkt das entsprechend formulierte Schreiben eines Anwalts auf den angesprochenen wie ein Beweis und es wird alles getan um den Irrtum wieder gut zu machen.
Du bekommst noch ne mail von mir… 
Gruß
BJ