Wie lange kann ich Verzugszinsen verlangen -privat

Ich habe vor 14 Jahren (Erbengemeinschaft,insgesamt 4 Geschwister)ein Gartengrundstück geerbt. Wir haben unserer Schwester - mit Notarvertrag - das Gartengrundtück im Wert von … € übereignet. Zahlungsziel war 14 Tage. Bisher erfolgte keine Zahlung.

Kann ich, obwohl keine Klausel im Vertrag steht, Verzugszinsen berechnen, und wenn ja, von wann an?
Stimmt es, dass ich nur 3 Jahre rückwirkend Verzugszinsen verlangen kann?

Um eine schnelle und Aussagekräftige Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße von
Canonier

Hallo,
wenn 14 Jahre lang Ansprüche nicht geltend gemacht wurden, kann der Schuldner die Einrede der Verwirkung geltend machen; zudem sind die Zinsforderungen tatsächlich verjährt, welche älter als 3 Jahre wären.

lG