Ich habe vor 14 Jahren (Erbengemeinschaft,insgesamt 4 Geschwister)ein Gartengrundstück geerbt. Wir haben unserer Schwester - mit Notarvertrag - das Gartengrundtück im Wert von … € übereignet. Zahlungsziel war 14 Tage. Bisher erfolgte keine Zahlung.
Kann ich, obwohl keine Klausel im Vertrag steht, Verzugszinsen berechnen, und wenn ja, von wann an?
Stimmt es, dass ich nur 3 Jahre rückwirkend Verzugszinsen verlangen kann?
Um eine schnelle und Aussagekräftige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße von
Canonier