Wie lange kann jemand festgehalten werden?

dass man, wenn man den Betrag am Wochenende bezahlt, dass
derjenige dann nach Hause darf.

Wenn jemand zahlt, wird er umgehend aus der Haft entlassen und
kann gehen wohin er will.

Das gilt dann auch bei Bezahlung am Samstag oder Sonntag, wenn ich das richtug verstehe.

Wie finde ich raus, um welche Summe es geht, wenn ich nicht mal Auskunft bekomme, in welcher JVA er sich aufhält? Ich denke ja nicht, dass er so viel Bargeld mit hat, um selber bezahlen zu können.

Benno

Wenn ich es richtig verstehe, dann hätte er letzte Nacht
entlassen werden müssen, wenn kein Haftbefehl vorlag.

Wenn er am 17.7. um 22:45 festgenommen wurde, hätte er ohne richterlichen Haftbefehl spätestens am 18.7. um 24:00 entlassen werden müßen.

Ich finde es hart, dass man Geld durch eine Haftstrafe
einfordert, ich dachte, es gibt Gerichtsvollzieher und
vielleicht dann eine Lohnpfändung, wenn man nicht zahlt,

Das gilt für Rechnungen / Schulden, die man nicht bezahlt.
ich wusste nicht, dass Bussgelder anders behandelt werden.

Du bringst wirklich vieles durcheinander. Ein Bußgeld ist wieder was anderes als eine Geldstrafe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bussgeld

http://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe

aber
so wird man doch gleichgesetzt mit Mörder, Vergewaltiger und
Schwerverbrecher.

LG Heike

Noch mal die Frage: Wie soll man die Zahlung der Geldstrafe
durchsetzen?

Wenn man das so sieht, gehts ja leider nicht anders, obwohl
ich dabei bleibe, dass ich es hart finde, dass man mit den
Schwerkriminellen gleichgesetzt wird.

LG Heike

Steht Dir frei, das hart zu finden. Aber es bestand zu jeder Zeit die Möglichkeit, zu zahlen oder, falls nicht möglich, sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen und eine Regelung zu finden.

http://www.google.de/search?q=ersatzfreiheitsstrafe+…

In sehr vielen Fällen ist es übrigens so, daß die Betroffenen in letzter Minute doch noch Geld auftreiben können bzw. ihnen jemand einfällt, der das für sie bezahlt und schwupps sind sie wieder draußen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ich will Deinem Freund nichts unterstellen, aber ignorieren nach dem Motto „wird schon nichts passieren“ (oder „ich bin umgezogen und habe von nichts gewußt“) bringt nicht weiter, wie Du ja nun siehst.

Benno

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Siehe Titel

Wenn ich es richtig verstehe, dann hätte er letzte Nacht
entlassen werden müssen, wenn kein Haftbefehl vorlag.

Wenn er am 17.7. um 22:45 festgenommen wurde, hätte er ohne
richterlichen Haftbefehl spätestens am 18.7. um 24:00
entlassen werden müßen.

So wie es aussieht, gab es wohl einen Haftbefehl. Er ist ja immer noch nicht zu erreichen.

Ich finde es hart, dass man Geld durch eine Haftstrafe
einfordert, ich dachte, es gibt Gerichtsvollzieher und
vielleicht dann eine Lohnpfändung, wenn man nicht zahlt,

Das gilt für Rechnungen / Schulden, die man nicht bezahlt.
ich wusste nicht, dass Bussgelder anders behandelt werden.

Du bringst wirklich vieles durcheinander. Ein Bußgeld ist
wieder was anderes als eine Geldstrafe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bussgeld

http://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe

aber
so wird man doch gleichgesetzt mit Mörder, Vergewaltiger und
Schwerverbrecher.

LG Heike

Noch mal die Frage: Wie soll man die Zahlung der Geldstrafe
durchsetzen?

Wenn man das so sieht, gehts ja leider nicht anders, obwohl
ich dabei bleibe, dass ich es hart finde, dass man mit den
Schwerkriminellen gleichgesetzt wird.

LG Heike

Steht Dir frei, das hart zu finden. Aber es bestand zu jeder
Zeit die Möglichkeit, zu zahlen oder, falls nicht möglich,
sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen und
eine Regelung zu finden.

http://www.google.de/search?q=ersatzfreiheitsstrafe+…

In sehr vielen Fällen ist es übrigens so, daß die Betroffenen
in letzter Minute doch noch Geld auftreiben können bzw. ihnen
jemand einfällt, der das für sie bezahlt und schwupps sind sie
wieder draußen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ich will Deinem Freund nichts unterstellen, aber ignorieren
nach dem Motto „wird schon nichts passieren“ (oder „ich bin
umgezogen und habe von nichts gewußt“) bringt nicht weiter,
wie Du ja nun siehst.

Benno

im Nachhinein, denke ich, dass ich mir zuviele Sorgen mache. Du hast sicher Recht. Es ist sicher möglich, dass mein Freund zu naiv war und dachte, dass das nicht so weit kommen wird, wenns so ist, dann hoffe ich, dass er daraus gelernt hat. Anscheinend hatte er das Geld nicht, sonst wäre er ja draussen. Vielleicht macht es Sinn die JVA seines Wohnortes anzurufen und zu fragen ob ich was anzahlen kann, falls sie nicht die ganze Summe haben wollen.

LG Heike

Hi,

Es ist sicher möglich, dass mein Freund
zu naiv war

oder so skrupellos.

Sorry, aber Deine Jammerei hier und im Rechtsbrett (Doppelpostings sind unerwünscht) fangen an zu nerven.

Gruß,

Anja

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Es gibt nichts gutes
außer man tut es.
(E. Kästner)

Gruß
Elke

Sorry, aber wenn Dich das nervt, dann lies es einfach nicht!!

Gruß Heike

Hallo,

ich muss noch einmal einhaken, offenbar gibt es hier einiges Unverständnis zu unserem Rechtssystem.

Bei uns wird niemand bestraft, ohne dass er dazu gehört wurde und er den Bescheid (sei es Bussgeld, Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe) nicht nachweislich bekommen hat.
Bevor also ein Polizist in Bewegung gesetzt wird, um einem Menschen die Freiheit zu entziehen, ist also schon einiges geschehen und der Betroffene WUSSTE es (und ihm waren die Folgen seines Stillhaltens durchaus klar)!!! Selbst wenn jemand zahlen möchte, dies aber nicht kann, so ist die StA oder die Bussgeldbehörde in den meisten Fällen bereit, Ratenzahlung zu gewähren. Aber bloßes Aussitzen klappt bei den deutschen Behörden - zumindest wenn die Geld wollen - einfach nicht, die holen es sich, da verstehen die keinerlei Spass.

Bezüglich des Gleichsetzens mit Schwerverbrechern:
Weisst du, was dein Freund angestellt hat? Aber selbst wenn es eine Kleinigkeit wäre…spinnen wir die Sache dann mal weiter…
jemand hat einen rechtsgültigen Bussgeldbescheid über 10 € bekommen, legt keinen Widerspruch ein und zahlt einfach nicht. Irgendwann wird dann ein Erzwingungshaftbefehl erlassen und der Betroffene abgeholt und sitzt bis er zahlt (oder abgebüßt hat).
Welche andere Möglichkeit hätte die Behörde, das Bußgeld einzutreiben? Soll sie sich etwa auf den Zivilrechtsweg begeben und das Geld einklagen? Nein, das scheidet aus, denn die Forderung ist öffentlich-rechtlich und rechtmäßig. Also wird die Haft angeordnet. Man kann natürlich sagen, dass so etwas bei so kleinen Summen überzogen wäre, aber was würde geschehen, wenn man die Sache auf sich beruhen ließe? Niemand mehr würde sich an solchen Bescheiden stören, denn sie würden ja nicht mehr durchgesetzt und in der Folge würde z.B. keiner mehr ein Halteverbot beachten, denn das bliebe ja folgenlos. Also setzt man sie durch. Das dient unserer Rechtsordnung und nennt sich „Generalprävention“.
So, genug der Rechtsphilosophie.

Wenn dein Freund zahlt, dann kommt er sofort raus. Jede Polizeidienststelle, die mit der Sache befasst ist, würde die Summe annehmen und an die Gerichtskasse weiterleiten.

Gruss

Iru

5 Like

Hallo Iru,

vielen Dank für Dein ausführliches Posting.

LG Heike

ich muss noch einmal einhaken, offenbar gibt es hier einiges
Unverständnis zu unserem Rechtssystem.

Bei uns wird niemand bestraft, ohne dass er dazu gehört wurde
und er den Bescheid (sei es Bussgeld, Geldstrafe oder
Ersatzfreiheitsstrafe) nicht nachweislich bekommen hat.
Bevor also ein Polizist in Bewegung gesetzt wird, um einem
Menschen die Freiheit zu entziehen, ist also schon einiges
geschehen und der Betroffene WUSSTE es (und ihm waren die
Folgen seines Stillhaltens durchaus klar)!!! Selbst wenn
jemand zahlen möchte, dies aber nicht kann, so ist die StA
oder die Bussgeldbehörde in den meisten Fällen bereit,
Ratenzahlung zu gewähren. Aber bloßes Aussitzen klappt bei den
deutschen Behörden - zumindest wenn die Geld wollen - einfach
nicht, die holen es sich, da verstehen die keinerlei Spass.

Bezüglich des Gleichsetzens mit Schwerverbrechern:
Weisst du, was dein Freund angestellt hat? Aber selbst wenn es
eine Kleinigkeit wäre…spinnen wir die Sache dann mal
weiter…
jemand hat einen rechtsgültigen Bussgeldbescheid über 10 €
bekommen, legt keinen Widerspruch ein und zahlt einfach nicht.
Irgendwann wird dann ein Erzwingungshaftbefehl erlassen und
der Betroffene abgeholt und sitzt bis er zahlt (oder abgebüßt
hat).
Welche andere Möglichkeit hätte die Behörde, das Bußgeld
einzutreiben? Soll sie sich etwa auf den Zivilrechtsweg
begeben und das Geld einklagen? Nein, das scheidet aus, denn
die Forderung ist öffentlich-rechtlich und rechtmäßig. Also
wird die Haft angeordnet. Man kann natürlich sagen, dass so
etwas bei so kleinen Summen überzogen wäre, aber was würde
geschehen, wenn man die Sache auf sich beruhen ließe? Niemand
mehr würde sich an solchen Bescheiden stören, denn sie würden
ja nicht mehr durchgesetzt und in der Folge würde z.B. keiner
mehr ein Halteverbot beachten, denn das bliebe ja folgenlos.
Also setzt man sie durch. Das dient unserer Rechtsordnung und
nennt sich „Generalprävention“.
So, genug der Rechtsphilosophie.

Wenn dein Freund zahlt, dann kommt er sofort raus. Jede
Polizeidienststelle, die mit der Sache befasst ist, würde die
Summe annehmen und an die Gerichtskasse weiterleiten.

Gruss

Iru

Hallo,

gibt es denn inzwischen irgendetwas neues?
Bin nur neugierig, weil, als ich deinen Beitrag gelesen habe war mein erster Gedanke, dass du nicht alles über ihn weißt und da noch etwas anderes im Busche ist, weswegen er mitgenommen wurde.

Aber vielleicht ist ja schon wieder alles gut und ich spekuliere hier völlig umsonst.

Da hat nur einiges nicht zusammengepasst in der Geschichte.
Z.B. wirft auch kein Postbote irgendwelche Mahnungen in einen Briefkasten, an dem kein oder inzwischen ein anderer Name steht.

Und wenn es nur um das Bezahlen eines Ordnungsgeldes gehen würde, dann hättest du wohl auch eine Auskunft bekommen.

Was ist ein ‚Strafgeld‘???
Sollte es sich hier um eine Geldstrafe handeln, die dein Freund nicht zahlte, dann muss er die Anzahl der Tagessätze absitzen.

Evtl. ist es ja auch ein nicht bezahltes „Knöllchen“, dann sitzt er, wennn er nicht zahlen will, in Erzwingungshaft.

Also solange wir nciht wissen was wirklich gegen ihn vorliegt ist alles nur reine Spekulation.

alles wieder gut
Hallo,

es ging um ein Bußgeld welches nicht bezahlt wurde, am Montag haben wir eine Summe, sozusagen eine Auslösesumme bezahlt, mein Freund wurde auch dann direkt aus der Haft entlassen. Somit ist alles wieder gut. Ich denke mir, nach allem was mein Freund mitgemacht hat, wird er seine Verbindlichkeiten ab jetzt pünktlich bezahlen, zumal das keine Unsummen sind, sondern Summen die man auch aufbringen kann.

Vielen Dank nochmals für Eure Antworten

Heike

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