Hallo,
ich muss noch einmal einhaken, offenbar gibt es hier einiges Unverständnis zu unserem Rechtssystem.
Bei uns wird niemand bestraft, ohne dass er dazu gehört wurde und er den Bescheid (sei es Bussgeld, Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe) nicht nachweislich bekommen hat.
Bevor also ein Polizist in Bewegung gesetzt wird, um einem Menschen die Freiheit zu entziehen, ist also schon einiges geschehen und der Betroffene WUSSTE es (und ihm waren die Folgen seines Stillhaltens durchaus klar)!!! Selbst wenn jemand zahlen möchte, dies aber nicht kann, so ist die StA oder die Bussgeldbehörde in den meisten Fällen bereit, Ratenzahlung zu gewähren. Aber bloßes Aussitzen klappt bei den deutschen Behörden - zumindest wenn die Geld wollen - einfach nicht, die holen es sich, da verstehen die keinerlei Spass.
Bezüglich des Gleichsetzens mit Schwerverbrechern:
Weisst du, was dein Freund angestellt hat? Aber selbst wenn es eine Kleinigkeit wäre…spinnen wir die Sache dann mal weiter…
jemand hat einen rechtsgültigen Bussgeldbescheid über 10 € bekommen, legt keinen Widerspruch ein und zahlt einfach nicht. Irgendwann wird dann ein Erzwingungshaftbefehl erlassen und der Betroffene abgeholt und sitzt bis er zahlt (oder abgebüßt hat).
Welche andere Möglichkeit hätte die Behörde, das Bußgeld einzutreiben? Soll sie sich etwa auf den Zivilrechtsweg begeben und das Geld einklagen? Nein, das scheidet aus, denn die Forderung ist öffentlich-rechtlich und rechtmäßig. Also wird die Haft angeordnet. Man kann natürlich sagen, dass so etwas bei so kleinen Summen überzogen wäre, aber was würde geschehen, wenn man die Sache auf sich beruhen ließe? Niemand mehr würde sich an solchen Bescheiden stören, denn sie würden ja nicht mehr durchgesetzt und in der Folge würde z.B. keiner mehr ein Halteverbot beachten, denn das bliebe ja folgenlos. Also setzt man sie durch. Das dient unserer Rechtsordnung und nennt sich „Generalprävention“.
So, genug der Rechtsphilosophie.
Wenn dein Freund zahlt, dann kommt er sofort raus. Jede Polizeidienststelle, die mit der Sache befasst ist, würde die Summe annehmen und an die Gerichtskasse weiterleiten.
Gruss
Iru