Wie lange kann jemand festgehalten werden?

Hallo liebe Experten,

gestern hat die Polizei gegen 22:45 Uhr meinen besten Freund mitgenommen. Er hat sein Strafgeld nicht bezahlt. Seine Nachbarn haben mir das erzählt. Sie erzählten auch, dass die Polizei seit Wochen das Haus beobachte. Mein Freund ist berufstätig und nach Feierabend unternehmen wir oft was, so kommt er oft spät nach Hause. Die Aufforderung der Zahlung ging wohl zur vorherigen Wohnung, „angeblich“ bekam er keine Mitteilung. Kann die Polizei jemanden so lange festhalten? Ich habe versucht die örtliche Polizei anzurufen, aber ich bekam zur Antwort, dass man mir keine Auskunft geben dürfte, da ich nicht mit ihm verwandt bin. Ich solle einige Stunden noch abwarten, dann würde er sehr wahrscheinlich nach Hause können, falls er nicht vorher nicht woanders hingeht, so die örtliche Polizei. Es sind ja schon einige Stunden seit gestern Nacht vergangen. Ich bin die einzige Person mit der er soweit Kontakt hat. Langsam verzweile ich. Was kann ich tun?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Heike

Hallo Heike,
innerhalb von 24 Stunden, muss er einem Haftrichter vorgeführt werden, oder von diesem ein Haftbefehl erlassen werden.
Geschieht das nicht, weil z.B. kein Richter aufzufinden ist, oder dieser den Haftgrund nicht anerkennt, muß der Inhaftierte wieder frei gelassen werden.

grüsse borthi

Hallo Borthi,

vielen Dank für Deine Antwort. Dann bin ich ja gespannt, ob mein Freund gegen 22:45 Uhr nach Hause gehen kann. Ich finde es schon heftig, dass man wie ein Schwerverbrecher behandelt wird, nur wegen eines Strafgeldes, was man nicht zahlen konnte, wie auch immer.

LG Heike

innerhalb von 24 Stunden, muss er einem Haftrichter vorgeführt
werden, oder von diesem ein Haftbefehl erlassen werden.

Nö, eine vorläufige Festnahme kann bis zum Ablauf des Folgetages aufrecht erhalten werden, also maximal 47 Stunden und 59 Minuten.
Abgesehen davon wurde in diesem Thread gar nicht erwähnt auf welcher Grundlage hier eine freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wurde. Vielleicht bestand ja bereits ein Haftbefehl.

Gruß Andreas

2 Like

ich weiß leider nicht, ob ein Haftbefehl vorlag. Aber wenns so wäre, dann hätte doch mein Freund was wissen müssen oder? Auch wenn die Zahlungsauforderung zur vorherigen Wohnung ging. Ausserdem wird er ganz sicher bis Montag 100% festgehalten und ich kann nichts tun oder?

ich weiß leider nicht, ob ein Haftbefehl vorlag.

Dann bringt es leider wenig hier jetzt theoretische Erörterungen vorzunehmen.

Aber wenns so wäre, dann hätte doch mein Freund was wissen müssen :oder?

Wieso? Woher?

Ausserdem wird er ganz sicher bis Montag 100% festgehalten und
ich kann nichts tun oder?

Warum willst du denn irgendetwas tun? Du redest von einem mündigen Bürger, der gerade Konsequenzen seines Handelns erfährt und der sich um seine Angelegenheiten selber kümmern kann.

Gruß Andreas

1 Like

Ich weiß nicht, ich stelle mir vor, wenn ich in seiner Lage wäre, hätte das Strafgeld nicht gezahlt, weil ich vielleicht darüber keine Info bekommen habe, dann würde ich mich hilflos fühlen, wenn ich dafür nachts von der Polizei aus dem Bett geschellt würde und man mich über Stunden oder jetzt ist es ja schon einen Tag, dann festhalten würde. Dann würde ich doch auch Hilfe benötigen oder sehe ich das falsch?

Moin Heike,

Ich weiß nicht, ich stelle mir vor, wenn ich in seiner Lage
wäre, hätte das Strafgeld nicht gezahlt, weil ich vielleicht
darüber keine Info bekommen habe…

Jetzt will ich auch mal meinen Senf dazugeben was ich mir hier schon
lange denke:
Wenn ich wüsste das ich Strafgeld zahlen müsste und mit einer
(letzten) Mahnung rechne, schaue ich doch in meinem alten Brief-
kasten ob da ein Brief ist. An dem alten Briefkasten ist ja an-
scheinend noch der Name dran.
Soweit ich weiß kann man immer verhandeln. Raten zahlen oder stunden.
Das ist nun die letzte Möglichkeit, dein Freund weiß das sicher
ganz genau.

Gruß
Andi

Hallo,

möglich, das mein Freund das wusste. In dem alten Briefkasten konnte er nicht mehr schauen, da wo er wohnte, wohnt jetzt ein anderer Mieter. Im Nachhinein finde ich das alles eigenartig, es musste ja mal ein Urteil gegeben haben und wenn die Polizei vor dem Haus nach ihm schaute, dann müsste auch die Post bei ihm angekommen sein. Es sei denn, er hat sie per Einschreiben bekommen und sie bei der Post nicht abgeholt. Ich denke, dass ich morgen erfahren werde, wie das alles zustande kam.

LG Heike

Hallo,

die Polizei kann aus eigener machtvollkommenheit eine Person bis zum Ende des darauffolgenden Tages festhalten, also maximal 1 Sekunde unter 48 Stunden…ABER (!!!): Bei JEDER freiheitsentziehenden Maßnahme besteht ein Richtervorbehalt, d.h. die Freiheitsentziehung darf nur durch einen Richter angeordnet werden. Also besteht ein Widerspruch der dadurch gelöst wird, dass grundsätzlich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen ist, diese nur dann entbehrlich ist, wenn der Zweck der Freiehitsentziehung bereits schon vor der evtl. enzuholenden richterlichen Bestätigung erfüllt werden kann. Wäre dies nicht der Fall, so müsste ggf. eine Freiheitsentziehung fortgeführt werden - auch wenn deren Zweck schon entfallen ist (z.B. Gewahrsam zur ID-Feststellung) - nur um diese Maßnahme richterlich absegnen zu lassen.

In dem von dir geschilderten Fall gehe ich aber eher davon aus, dass der Betroffene einfach ein Bußgeld oder eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) nicht bezahlt hat. Dann liegt der Freiheitsentziehung schon ein richterlicher Beschluss zu Grunde, und der betroffene muss „Sitzen“ bis er die Strafe abgesessen oder bezahlt hat.

Noch ein kleiner Hinweis: Es gibt noch einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen einer Freiheitsentziehung (Richtervorbehalt) und der Freiheitsbeschränkung (kein Richtervorbehalt). Aber ich denke, dass es sich in dem von dir geschilderten Fall um eine freiheitsentziehende Maßnahme gehandelt hat.

Gruss

Iru

Mir sieht das auch nach Ersatzfreiheitsstrafe aus. Wenn dem so ist, kannst Du oder irgendjemand die Geldstrafe bezahlen, dann wird er umgehend aus der Haft entlassen.

Benno

Hallo Iru,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Heute Abend, gegen 22:44 Uhr sind es 48 Stunden, bisher hatte ich keinen Erfolg bei der Polizei, ich bin eben keine Verwandte. Auch wenn ich den Betrag bezahlen wollte, wüsste ich nicht wie hoch der ist und laut Auskunft der Polizei, geben die mir keine Auskunft.

LG Heike

Warum gerade um 22:45 Uhr?
Der Verurteilung zu einer Geldstrafe ist die Folge einer oder mehrerer Straftaten oder, wie Du es nennst, Verbrechen. Die Ersatzfreiheitsstrafe eine (mehrmals angekündigte) Folge des Nichtbezahlens. Was sollte Deiner Meinung nach getan werden, um die Zahlung durchzusetzen?
Es erstaunt mich immer wieder: Es wird immer härteres Durchgreifen gefordert, aber wenn es einen selbst oder jemand aus dem Umfeld trifft, ist jede Maßnahme völlig überzogen.

Benno
Benno

4 Like

ob das auch am Wochenende geht?

ob das auch am Wochenende geht?

Ob was am WE geht?

Benno

Hallo Benno,

wegen den 48 Stunden minus 1 Sekunde, deshalb komme ich auf 22:45 Uhr. Seitdem ist er ja in der JVA.

Ich finde es hart, dass man Geld durch eine Haftstrafe einfordert, ich dachte, es gibt Gerichtsvollzieher und vielleicht dann eine Lohnpfändung, wenn man nicht zahlt, aber so wird man doch gleichgesetzt mit Mörder, Vergewaltiger und Schwerverbrecher.

LG Heike

dass man, wenn man den Betrag am Wochenende bezahlt, dass derjenige dann nach Hause darf.

Hallo Benno,

wegen den 48 Stunden minus 1 Sekunde, deshalb komme ich auf
22:45 Uhr. Seitdem ist er ja in der JVA.

Das hast Du mißverstanden. Es heißt nicht 24 h und nicht 48 h - 1sec, sondern bis zum Ende des nächsten Tages. Wird man am Montag um 23:00 festgenommen, dann also max. bis Dienstag 24:00 = 25 h. Am Montag um 00:01 wäre auch bis Dienstag 24:00, in dem Fall aber 47h 59 min.

Ich finde es hart, dass man Geld durch eine Haftstrafe
einfordert, ich dachte, es gibt Gerichtsvollzieher und
vielleicht dann eine Lohnpfändung, wenn man nicht zahlt,

Das gilt für Rechnungen / Schulden, die man nicht bezahlt. Eine Geldstrafe ist eine völlig andere Baustelle.

aber
so wird man doch gleichgesetzt mit Mörder, Vergewaltiger und
Schwerverbrecher.

LG Heike

Noch mal die Frage: Wie soll man die Zahlung der Geldstrafe durchsetzen?

Benno

dass man, wenn man den Betrag am Wochenende bezahlt, dass
derjenige dann nach Hause darf.

Wenn jemand zahlt, wird er umgehend aus der Haft entlassen und kann gehen wohin er will.

Benno

Hallo Benno,

Das hast Du mißverstanden. Es heißt nicht 24 h und nicht 48 h

  • 1sec, sondern bis zum Ende des nächsten Tages. Wird man am
    Montag um 23:00 festgenommen, dann also max. bis Dienstag
    24:00 = 25 h. Am Montag um 00:01 wäre auch bis Dienstag 24:00,
    in dem Fall aber 47h 59 min.

Wenn ich es richtig verstehe, dann hätte er letzte Nacht entlassen werden müssen, wenn kein Haftbefehl vorlag.

Ich finde es hart, dass man Geld durch eine Haftstrafe
einfordert, ich dachte, es gibt Gerichtsvollzieher und
vielleicht dann eine Lohnpfändung, wenn man nicht zahlt,

Das gilt für Rechnungen / Schulden, die man nicht bezahlt.
Eine Geldstrafe ist eine völlig andere Baustelle.

ich wusste nicht, dass Bussgelder anders behandelt werden.

aber
so wird man doch gleichgesetzt mit Mörder, Vergewaltiger und
Schwerverbrecher.

LG Heike

Noch mal die Frage: Wie soll man die Zahlung der Geldstrafe
durchsetzen?

Wenn man das so sieht, gehts ja leider nicht anders, obwohl ich dabei bleibe, dass ich es hart finde, dass man mit den Schwerkriminellen gleichgesetzt wird.

LG Heike