Wie lange kann man die Umsatzsteuer rückwirkend korrigieren?

Hallo zusammen,

ich bin selbstständig und habe den Verdacht, dass ich bzw. mein Steuerberater bei einigen Posten meiner vergangenen Umsatzsteueranmeldungen ans Finanzamt (seit incl. 2014) größere Buchungsfehler zu meinen ungunsten gemacht hat und ich somit zu viel Steuern ans Finanzamt bezahlt habe. Es geht mir hier auch überhaupt nicht um die Schuldfrage. Auch Steuerberater sind nur Menschen und machen Fehler. Ich möchte eigentlich nur wissen ob bzw. wie lange rückwirkend die Umsatzsteueranmeldung korrigieren und meine Zahlungen zurückfordern kann…wenn dies überhaupt noch möglich ist!? Leider ergab meine Googlerecherche kein brauchbares Ergebnis.

Besten Dank vorab.

Das solte dein Steuerberater eigentlich wissen.

Wenn es tatsächlich nur um Anmeldungen geht, sind diese jederzeit änderbar, bis irgendwann Festsetzungsverjährung eingetreten ist, wegen des gesetzlichen Vorbehalts der Nachprüfung.

Wenn Bescheide ergangen sind, dann brauchst du die Voraussetzungen einer Änderungsnorm, da reicht ein einfaches „wir haben uns vertan“ nicht aus.

Wenn es tatsächlich ein Fehler des Steuerberaters war (und nicht daran lag, dass dem Steuerberater Informationen nicht vorlagen o.ä.), dann sollte der Steuerberater den Schaden ersetzen, dafür ist er übrigens versichert.

???

Bist Du sicher, dass der Mann ein StB ist, wenn Du Grundlagen von dessen Arbeit aus irgendwelchen windigen Pseudoquellen zusammengoogeln musst? Bereits, dass er selber bucht (offenbar eine Einmann-Klitsche), spricht nicht so sehr dafür, dass es sich um einen StB handelt.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Infos erstmal!
Ich hab die Frage ja absichtlich gleich so formuliert, dass ich hier nicht die Qualität und Arbeit des Steuerberaters
diskutieren möchte, sondern lediglich Möglichkeiten bzw. Fristen gegenüber dem Finanzamt wissen wollten!

P.S. Ich bin mittlerweile mit meiner Firma wo anders, allerdings erst seit kurzem und ich möchte nicht schon zu Beginn mit diesem Thema zu Ihm kommen. Wollte nur vorab wissen ob überhaupt eine Möglichkeit der Korrektur besteht und in welchem zeitlichen Rahmen ich aktiv werden müsste…Danke!

Servus,

auch wenn es Dir nicht gefällt (eine offene Antwort wäre nicht nur ehrlicher gewesen, sondern hätte Dir vielleicht noch weitere Hinweise und Unterstützung eingebracht): Ja, es ist durchaus so - ein Steuerberater, der die wichtigsten Änderungsvorschriften der AO nur mal kurz ein paar Wochen lang bis zur Klausur gekannt hat und sie seither entweder vergessen hat, oder nicht in der Lage ist, seinem Mandanten mit kurzen Worten und ohne viel Theater zu erklären, welche Änderung warum möglich ist oder auch nicht, sollte besser seine Bestellung zurückgeben. Viel wahrscheinlicher ist aber, dass der Mann gar nicht zum StB bestellt worden ist. Das würde auch, wie gesagt, besser zu einer Einmannbude der Marke „hier bucht der Chef selbst“ passen.

Moral: Unangenehme Aspekte der Wirklichkeit lassen sich nicht per „Dislike“ wegmachen.

Schöne Grüße

MM

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Das müsste sich doch spätestens bei der Umsatzsteuererklärung im Rahmen des Jahresabschlusses aufklären. Oder wurden die Belege komplett nicht erfasst? Dann würde die Einkommensteuererklärung auch nicht passen, weil entweder Erlöse oder Kosten nicht gebucht wurden.

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