Wie lange kann man feststellen ob ein Sparbuch ex

Guten Morgen,

kann man denn nach 25 bis 30 Jahren feststellen ob es ein Sparbuch gab/gibt?

Der Hintergrund. Ich habe gestern auf einer Feier eine alte Freundin meiner Mutter kennengelernt. Sie hat mir erzählt, dass sie sich sicher ist, dass damals vor rund 25 bis 30 Jahren ein Sparbuch für mich angelegt wurde, auf dem z.B. Geldgeschenke zum Geburtstag, Kommunion usw. floss.

Meine Mutter starb als ich 12 Jahre alt war, da müsste laut der Freundin das Sparbuch schon existiert haben. Nach dem Tod meiner Mutter wuchs ich bei meiner Oma auf, da war ein Sparbuch für mich jedoch kein Thema. Es könnte allerdings sein, dass mein Vater damals im Besitz des Sparbuches war. Zu ihm hatte ich nur sporadisch an ein paar Wochenenden im Jahr Kontakt, da er als Fernfahrer im Ausland war. Er hat dann als ich 16 war erneut geheiratet und zog ganz weg, der Kontakt brach ab, nachdem er mir deutlich gemacht hat, dass in der neuen Familie (mit einer 25 Jahre jüngeren Frau) kein Platz für mich sein wird. Er starb rund 4 Jahre nach dieser Hochzeit, zu diesem Zeitpunkt war er jedoch schon wieder 2 Jahre von seiner neuen Frau geschieden. Den Tod meines Vaters haben wir damals von der Polizei erfahren. Also konnte auch hier nicht mehr nachgefragt werden.

Ich bin mit 17 Jahren dann mit meinem jetztigen Mann zusammengezogen. Meine Oma war zu diesem Zeitpunkt schon schwer krank, hatte mehrere OPs und war am Schluss vollkommen hilf- und orientierungslos.

Dies nur zum Hintergrund warum ich nicht einfach in der Familie nachfrage, es gibt niemand der mir die Frage noch beantworten kann. Ich bin damals mit 0 DM mit meinem Mann zusammengezogen. Also wenn ein Sparbuch existierte, ich habe es auf alle Fälle weder zum Umzug, noch zu meinem 18 Geburtstag in die Hände bekommen.

Daher stellt sich nun wie oben genannt die Frage, kann man das nach dieser langen Zeit nachvollziehen? Wenn es eines gibt, wie geht es dann weiter?

Danke Ute

Hallo,
die Verjährungsfrist ist meines Wissens 30 Jahre.
In den letzten Jahren sind viele Banken dazu übergangenen
die Kto.inhaber von umsatzlosen Sparkonten anzuschreiben und darauf aufmerksam zu machen. Da oft die aktuelle Anschrift fehlt kommt die Post zurück und die Konten werden geschlossen und das Guthaben auf internen Konten erstmal geparkt. Das Geld wäre also nicht verloren - wenn sich jemand meldet, bekommt er es natürlich ausbezahlt.
Aber :
auch wenn sich die Existenz dieses Sparkontos nachweisen lässt - und es wurde nicht von der Bank geschlossen - sondern von jemand anderem und es wurde über das Guthaben schon verfügt: einen Anspruch auf Auszahlung wirst du kaum haben. Solange der Kto.inhaber minderjährig ist, haben die gesetzl. Vertr. (Eltern) Verfügungsrecht.
Und :
Früher wurden solche Sparkonten gerne auch mit „Gläubigereigenschaft“ eröffnet. Der Freistellungsauftrag spielte damals ja noch keine Rolle. Soll heißen : Kontoinhaber war zwar das Kind - Gläubiger (sprich Eigentümer) aber jemand anderes. Dann hättest du erst recht keinen Anspruch.
Zusätzlich:
Da es ja kein zentrales Verzeichnis über Sparkonten gibt, müsstest du erstmal alle in Frage kommenden Kreditinstitute abklappern und nachfragen.

Viel Glück
und frdl. Gruß
-heddygg-

Hallo,

danke für deine Antwort, die betreffende Bank konnte mir die Freundin meiner Mutter auch nennen. Ich frag da einfach mal nächste Woche nach. Auch wenn es das Sparbuch nicht mehr gibt, oder es aufgelöst wurde, dann weiss ich wenigstens Bescheid. Ärgerlich wäre es schon, wenn es stimmen würde und meine Eltern Geldgeschenke verprasst haben, aber ändern könnte ich daran eh nichts mehr. Aber falls es doch noch ein Guthaben gibt, dann müsste ich jetzt, mit 42 ja drankommen.

Danke Ute