Wie lange kann man gepfändetes Sozialgeld freischa

Guten Tag,
ich brauch mal eure Hilfe !!!
wie lange kann man gepfändetes Hartz IV Geld, oder nachzahlungen von dem selben bei Gericht freischalten lassen bei einer Kontopfändung ???
Dank im voraus an alle

Hallo!

Sozialleistungen werden nicht vom Gericht freigeschaltet, sondern sind sieben Tage lang frei verfüg- und danach pfändbar, § 55 SGB I. Die Banken müssen die Unpfändbarkeit von sich aus berücksichtigen.

Ja, so soll es zumindest sein…Es ist nicht selten dass § 55 SGB I von einigen Bankfilialen teilweise ignoriert wird und eine Kontofreigabe vom AG verlangt wird.
§ 55 I schützt laufende Eingänge aus Sozialleistungen, jedoch nur bis zum nächsten Zahlungseingang.
Beispiel:
Geldeingang aus Hartz IV am 05.08.
Pfändung am 22.08.
Nächster Geldeingang am 03.09.

Freigegeben werden kann nur das aktuelle Geld ((regelmäßig) wie mein Vorposter bereits sagte nach der 7 Tage Frist) Das sich sonst auf dem Konto befindliche Geld wird gem. § 835 ZPO abgeführt.
Wenn die Bank sich querstellt binnen der 7 Tagerist sollte man nicht zögern Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen. (Die Kontofreigabe ist da ein zu einfacher Weg :wink:)Wenn die Bank ein paar mal die Kosten getragen hat wird sich vielleicht auch die Leseschwäche des Gesetztes wieder relativieren!
Seit 2007 ist übrigens § 850k I ZPO auch für Sozialleistungen analog anwendbar, d.h. das Amtsgericht dürfte sich auch nicht weigern eine Dauerfreigabe zu machen.

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