Hallo,
wie lange bzw. für welche Jahre kann ein 40jähriger Familienvater mit Lohnsteuerkl. 3 Lohnsteuerjahresausgleich rückwirkend beim Finanzamt einreichen?
Ab wann wird man angemahnt. Und wenn man nicht angemahnt wird, heißt es, man ist nicht verpflichtet eine zu machen?
Was passiert, wenn man verpflichtet war, aber nie eine eingereicht hat? Zahlt man dann eine Strafe?
Macht man das absichtlich - dieses Fragen nach dem Lohnsteuerjahresausgleich, obwohl die Einkommensteuererklärung gemeint ist?
Hallo,
wie lange bzw. für welche Jahre kann ein 40jähriger
Familienvater mit Lohnsteuerkl. 3 Lohnsteuerjahresausgleich
rückwirkend beim Finanzamt einreichen?
Bis zu 7 Jahre rückwirkend, solange man für diese Jahre verpflichtet war, noch keine Erklärung abgab und keine Schätzung seitens des Finanzamtes erfolgte, auf deren Bescheid die Rechtsbehelfsfrist bereits ablief bzw. evtl. Vorbehalte der Nachprüfung noch bestehen.
Also für das Jahr 2005 kann in 2012 noch die Einkommensteuererklärung abgegeben werden, soweit vorgenannte Vorbehalte nicht dagegensprechen.
Und wenn man nicht angemahnt wird,
heißt es, man ist nicht verpflichtet, eine zu machen?
Nö.
(Übrigens: Wenn man vom Lohnsteuerjahresausgleich schreibt, müßte es korrekt heißen „… man ist nicht verpflichtet, einen zu machen?“)
Was passiert, wenn man verpflichtet war, aber nie eine
eingereicht hat? Zahlt man dann eine Strafe?
Es kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
(Schon wieder „eine“ statt einen… War wohl doch im Hinterkopf die Bezeichnung „…erklärung“?)
Entschuldigung, aber ich konnte es mir nicht verkneifen…
Was hat es dann mit der Regel auf sich, daß man die
Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben muß?
Ggf. mit Fristverlängerung?
Das ist die allgemeine Frist für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen - für alle, die dazu verpflichtet sind. Macht man es freiwillig, gilt diese Frist nicht.
Gibt man die ESt-Erklärung nach Fristablauf ab (im Falle der Pflicht), können Verspätungszuschläge oder andere Sanktionen festgesetzt werden.