Ich war in einem befristeten Arbeitsverhältnis und bin einige Tage vor Ende in eine Depression gerutscht - die sich natürlich schon länger angekündigt und durch den Umstand der bevorstehenden Arbeitslosigkeit nur verstärtk worden war. Wie lange kann ich mit Krankengeld rechnen? Ich bin gesetzlich versichert und habe meine AU jetzt schon einmal verlängern lassen (als Folge-AU). Die Depression hört ja nicht einfach so auf, einen Therapieplatz habe ich aber auch noch nicht, die Suche ist echt schwer.
Hallo Leo, willkommen bei WWW!
Meiner Erfahrung nach maximal 6 Monate. Danach verweist einen die Krankenkasse an das Jobcenter. Ich bin aber kein Experte auf dem Gebiet, hatte das nur mal im Familienkreis.
Danke Jan!
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Ende der Beschäftigung beginnt und ununterbrochen weiterbesteht, dann zahlt die Krankenkasse ab dem Folgetag nach Ende der Beschäftigung Krankengeld. Wenn es noch keine Vorerkrankungen gab wegen der gleichen Diagnose, dann besteht ab dem 1 Tag der Arbeitsunfähigkeit maximal Krankengeldanspruch für 78 Wochen, der aber für die Dauer einer Entgeltfortzahlung (z.B. bis zum Ende der Beschäftigung) ruht. Was hier noch anzumerken ist, die Krankenkasse wird mit Sicherheit schon in naher Zukunft bei dieser Fallkonstellation (Beginn der Arbeitsunfähigkeit kurz vor Ende der Beschäftigung) und dem Diagnosenschlüssel (wahrscheinlich F.xxx) eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit vornehmen bzw. vornehmen lassen.
Gruss
Czauderna
Guten Abend Czauderna, vielen Dank für die detaillierte Antwort! Just heute rief mich die Kasse an, ob ich denen meine Nummer geben mag wegen eines Telefonats mit dem Medizin. Dienst. Bei mir geht es die Psyche, zuviele, zugroße Belastungen. Auf was muss ich denn achten bei diesem Telefonat, kann man das irgendwo nachlesen? - Der befristete - und nach großem Schock nicht entfristete - Vertrag machte die Situation ja noch wackeliger, als mein Leben so schon aussieht. Kann ich was falsch machen bei dem Telefonat? Natürlich geht es denen darum, es möglichst abzulehnen, nicht wahr?
Viele Grüße und Dank vorab dir und all den Wissenden auf dem Gebiete!
Leo
Hallo,
wie ich bereits schrieb und auch vermutete, wenn Arbeitsunfähigkeiten kurz vor Ende einer Beschäftigung beginnen, dann klingelt bei jeder Krankenkasse in der Fallsteuerung eine Glocke und es wird zunächst geschaut, mit welcher Diagnose die Arbeitsunfähigkeit begründet wird. Sicher wird bei einer Akuterkrankung oder einem Unfall der MD nicht direkt eingeschaltet, aber bei den F-Diagnosen kann das schon passieren und genau das ist dir passiert. Wie man sich bei einem Telefonat mit dem MD verhält, das ist schwierig von hier aus zu beurteilen, schließlich gibt es keine genauen Daten, keine Vorgeschichte und alles ist (zum Glück) anonym. Ich bin der Meinung, du solltest gegenüber dem MD deine Geschichte erst auf Nachfrage erzählen - erst mal abwarten, was man überhaupt von dir will und warum von dir und nicht von dem Arzt/Ärztin, die dich für arbeitsunfähig erklärt hat. Kontraproduktiv wäre es, aber das ist meine persönliche Meinung als ehemaliger Krankenkassenmitarbeiter, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch die letzte Tätigkeit „ausgelöst“ wurde, denn die gibt es ja nun nicht mehr und demzufolge auch keinen Grund mehr für eine weitere Arbeitsunfähigkeit - wie geschrieben, meine Meinung. Es geht dem MD sicher nicht darum, dich für arbeitsfähig zu halten, um der Krankenkasse Krankengeld zu ersparen, sondern es geht darum gegenüber der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen, denn bei der Krankenkasse sitzen keine Ärzte, sondern Angestellte und die entscheiden nicht ob jemand arbeitsunfähig ist oder nicht, das machen Ärzte/innen und ggf. der MD.
Gruss
Czauderna