Hallo,
wie lange darf ich bei einem Motorrad, das in der Garage steht (angemeldet) und das ein Jahr nicht bewegt wird, den TÜV überziehen (TÜV 7/13)?
Ciao german
Hallo,
wie lange darf ich bei einem Motorrad, das in der Garage steht (angemeldet) und das ein Jahr nicht bewegt wird, den TÜV überziehen (TÜV 7/13)?
Ciao german
Solange du mit dem Motorrad nicht fährst, solange wie du willst.
Allerdings würde ich an deiner stelle bevor du zum Tüv fährst mir einen Termin vom Tüv geben lassen.
Ansonsten kann es dir passieren, das du während der fahrt zum Tüv angehalten wirst und dann wird es teuer.
Noch besser ist es dir für die Fahrt zum Tüv rote Kennzeichen zu besorgen,dann bist du auf der sicheren Seite.
Hallo german,
rein rechtlich darfst du den TÜV gar nicht überziehen. Wenn du dein Motorrad wieder vorstellen möchtest wirst du die erhöhte Gebühr für die vertiefte Prüfung bezahlen müssen. Außerdem solltest du dein Moped am besten auf dem Anhänger und ohne Kennzeichen (nicht am Motorrad sonder ins Auto legen) zur Hauptuntersuchung bringen. Fährst du auf der Achse hin und wirst von der Rennleitung angehalten könnte es Streß geben auch wenn du sagst, dass du gerade zur „technischen Kommision“ unterwegs bist.
Gruß, Snowfreak