Wie lange kann man übergangsweise 2 Autos haben?

Mein Auto ist nach einem Wildunfall (möglicherweise ?) wirtschaftlicher Totalschaden.
Das muss aber erst noch ein Gutachter klären. Doch bis der Gutachter der Versicherung kommt, das dauert!

Ich kann theoretisch schon morgen ein neues Auto kaufen. Der Händler würde den kaputten in Zahlung nehmen. Nur - dann habe ich ihn nicht mehr und der Gutachter kann nicht gutachten.

Also muss ich mein altes Auto noch eine Weile (also bis zur Begutachtung) behalten.

Ich bräuchte aber schon das neue, um zur Arbeit zu kommen.

Frage: Wie überbrückt man diese Wartezeit, in der ich praktisch zwei Autos habe(n muss)?

Klär doch mit der Versicherung, ob sie die Kosten für einen Leihwagen für die Zeit bis zur Begutachtung übernehmen.

3 Like

Hallo,

ich gebe ehrlich zu, dass ich den Sinn der Ausgangsfrage nicht ganz verstehe,

Wie lange kann man übergangsweise 2 Autos haben?

Der sarkastische Rationalist in mir hat dafür 2 Antworten parat:
1.) Man kann so lange zwei Autos haben, bis man entweder mindestens eines verkauft oder noch ein weiteres kauft.
2.) Man kann so lange übergangsweise 2 Autos haben, bis man sich entschließt, sie dauerhaft zu behalten.

Ich fürchte nur, dass diese beiden Antworten Deine Frage viel zu wörtlich nehmen. Und dass sie nicht die Antworten sind, die Du erwartest.

Also auf welchen Umstand bezieht sich Deine Frage? Denn ich wüsste keinen Grund, warum man nicht zwei Autos haben (im Sinne von „besitzen") sollte.

Grüße
Pierre

3 Like

Ich möchte NICHT ZWEIMAL Versicherung und Steuer zahlen, weil - ich fahre ja nur ein Auto. Vertrödelt wird die Zeit durch den Gutachter der Versicherung.

Hallo,

kann man den Unfallwagen nicht einfach komplett abmelden?

Gruß
Tobias

1 Like

Warum abmelden? Vorübergehende Stillegung ist besser. Falls eine Reparatur lohnenswert wäre, kann die Kiste ohne weiteres verkauft werden. In der Zwischenzeit fallen weder Steuer, noch Versicherungskosten an. Es ist einfach nur ein doutes Stück,was nur Platz braucht und an dem sich ein Bastler austoben kann.

Mein Nachbar hatte mein fast neues Auto gestreift. (Ich hab natürlich Fotos gemacht.)

Ich bin zur Werkstatt, die hat sich um alles gekümmert. Fotos gemacht, der Versicherung gemeldet usw. Ich hätte auch ein Leihwagen bekommen können. Kein Problem!

Aber du brauchst einen guten Stellplatz. Auf der Straße abstellen geht nicht.

1 Like

Hi,

Trotzdem ist die Antwort auf die frage: solange du sie dir leisten kannst. Niemand verbietet dir, zwei Autos zuhaben. Oder drei. Oder 500.

Die Franzi

1 Like

Mit Pech geht weder das eine noch das andere, denn für beides benötigt man die Kennzeichen, und darf das Fahrzeug danach nicht auf öffentlichem Grund parken.
Steht das Fahrzeug z.B. noch bei einem Abschleppunternehmen, wird das dir ggf. verweigern, die Nummernschilder zu entfernen. Denn sonst hättest du nach dem Abmelden wenig Grund, das Fahrzeug von deren Grundstück zu entfernen.

Ha jo! Es kommt aber ganz erheblich auch darauf an, wer den zahlen muß. Wenn ein fremder zahlen muß, langt man selbst gerne etwas mehr zu. Wenn man selbst zahlen muß - wie bei diesem Wildunfall - sieht das wieder etwas anders aus. Und je billiger die Versicherung, desto eher windet die sich. (Und Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich unterschiedliche Dinge…)

1 Like

Die Situation kann im Falle eines Wildunfalls durchaus anders aussehen, weil es da keinen „Schuldigen“ wie im Falle deines Nachbarn gibt!

Bei HDI wird, je nach Tarif, gezahlt:


bei einer anderen Versicherung kann es ganz anders aussehen. Deshalb schrieb ich auch

Was ist der Unterschied? Im Interrnet finde ich leider nichts wirklich eindeutiges. Ich habe mehrere Seiten durchgelesen und wenn überhaupt zwischen Abmeldung und Stilllegung unterschieden wird, gibt es keinerlei Informationen was der Unterschied sein soll und im nächsten Absatz wird dann beides wieder gleichgesetzt.

1 Like

Hallo

Oh Mann, ich lese die ganze Zeit, der Nachbar hätte fast dein neues Auto gestreift. :laughing:

Ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen ist komplizierter und teurer.
Das ist dann wie eine Neuzulassung.

1 Like

nimm dein Versicherungsschein, schau nach und oder Ruf die Hotline an und Kläre die Sache mit dem Werkstattwagen. Was du als Leistung im Einezlenen in deinen Vertrag hat kann dir hier keiner sagen.

Nö. Du redest von ‚Stilllegung‘. Das ist was ganz anderes.