Wie lange kann man von einem Vertrag mit einer Krankenkasse nach Vertragsabschluss zurücktreten?

Hallo,

wenn man zu einer neuen Krankenkasse wechselt, weil diese eine bestimmte Leistung bezahlt, die die alte nicht übernommen hat: wie lange kann man von einem abgeschlossenen Vertrag doch noch nachträglich wieder zurücktreten?
Zum Beispiel, weil die alte (und sonst ganz gute) Kasse sich nach der Kündigung dann doch noch dazu aufgerafft hat zu entscheiden, die Leistung zu bezahlen.

Soweit ich weiß, ist das in anderen Vertragsfällen möglich, wenn noch keine Leistung erbracht wurde (oder das verkaufte Produkt beeiträchtigt wurde).
Bei Produkten, die man im Laden kauft, kann man sie ja soweit ich weiß innerhalb von 2 Wochen zurückgeben. Bei einem Hauskauf, glaube ich mal gehört zu haben, gibt es wieder einen anderen Zeitrahmen (wie auch immer).

Und bei Krankenkassen?

wenn man zu einer neuen Krankenkasse wechselt, weil diese eine
bestimmte Leistung bezahlt, die die alte nicht übernommen hat:
wie lange kann man von einem abgeschlossenen Vertrag doch noch
nachträglich wieder zurücktreten?

Das kommt darauf an, ab wann der Vertrag gelten soll. Wenn nicht ab sofort, dann zwei Wochen.

Bei Produkten, die man im Laden kauft, kann man sie ja soweit
ich weiß innerhalb von 2 Wochen zurückgeben.

Dafür gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Es handelt sich dabei um eine moderne Sage.

Bei einem
Hauskauf, glaube ich mal gehört zu haben, gibt es wieder einen
anderen Zeitrahmen

Ja: gar nicht - es sei denn, man hat den Hauskauf online abgeschlossen.

Nein, nicht ab sofort, ab Anfang des nächsten Monats. Prima, danke!

Das ist ja irre-- das mit dem Recht zum Zurückgeben eines Produkts (z.B. Kleidungsstück im Laden) sagt wirklich jeder in meinem Umkreis…

Hi!

wenn man zu einer neuen Krankenkasse wechselt, weil diese eine
bestimmte Leistung bezahlt, die die alte nicht übernommen hat:
wie lange kann man von einem abgeschlossenen Vertrag doch noch
nachträglich wieder zurücktreten?

Wenn wir von einer gesetzlichen Krankenkasse reden, dann kann bis zum Ende der Kündigungsfrist (man muss ja bei der alten Kasse kündigen) widerrufen werden.
Hier auf Seite 23 Punkt 5.2.2

VG
Guido

Hi!

Das kommt darauf an, ab wann der Vertrag gelten soll. Wenn
nicht ab sofort, dann zwei Wochen.

Woher nimmst Du die 2 Wochen?

Gruß
Guido

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Servus,

nun ja, vielleicht hat Dein Umkreis andere Qualitäten?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Woher nimmst Du die 2 Wochen?

ich würde jetzt §8 VVG entgegnen wollen, bin aber durch Deine Frage etwas verunsichert.

Gruß
C.

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Hi!

ich würde jetzt §8 VVG entgegnen wollen,

OK - allerdings isses ja hier keine „normale“ Versicherung sondern eine gesetzliche Krankenkasse.

bin aber durch Deine
Frage etwas verunsichert.

Du gehörst nicht zu den Leuten hier, denen ich rhetorische Fragen stelle - ich war einfach neuguerig, da ich im SGB V nichts gefunden habe.

VG
Guido

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Hallo,

ich würde jetzt §8 VVG entgegnen wollen,

OK - allerdings isses ja hier keine „normale“ Versicherung
sondern eine gesetzliche Krankenkasse.

Krankenkasse ja, aber gesetzlich? Ich hatte anhand der Beschreibung der Ereignisse eher auf privat getippt.

Gruß
C.

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Hi!

Krankenkasse ja, aber gesetzlich? Ich hatte anhand der
Beschreibung der Ereignisse eher auf privat getippt.

Ist eine KrankenKASSE nicht immer gesetzlich?

Zugegeben habe ich keine Ahnung, ob es eine PKV gibt, die sich Kasse schimpft :smile:
Deshalb habe ich in meiner Antwort auch ausdrücklich die gesetzliche Krankenkasse genannt.

Naja, so oder so hat sie jetzt beide Antworten.

VG
Guido

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Also, wenn ich es recht verstanden habe:
Gesetzliche: bis zum Ende der Kündigungsfrist
Private: innerhalb von 2 Wochen.

Stimmt das?

LG Mira

Wie auch immer: vielen Dank Guido_ und C-Punkt!

Stimmt das?

Ja.

VG
Guido