Wie lange kann oder darf ein Ermittlungsverfahren dauern ?

Hallo an alle hier im Forum :smile:

Sache :
eine bisher nicht vorbestrafte Person wird angezeigt, gem. § 241 StGB Bedrohung, weil sie angeblich einer Frau mehrere Drohbriefe geschrieben haben soll, mit der Drohung Gewaltanwendung, wenn man sich das näschte Mal trifft.

Die Frau kann aber die angeblichen vielen Briefe nicht als Beweismittel vorlegen, weil die Briefe plötzlich alle nicht mehr auffindbar sind.
Gibt aber als Zeugen den besten Freund an, der alle Briefe gelesen haben will, ohne Beweis dafür.

Die angezeigte Person streitet die Straftat  aber ab und sagt :
Sie hätte zwar einen Brief an diese Person geschickt, aber das war kein Drohbrief.

Die Anzeige war im April 2011 und bis Februar 2014 hat die angezeigte Person nichts mehr gehört von dieser Anzeige bzw. Staatsanwaltschaft.

Fragen :

  1. wie lange darf / kann das Ermittlungsverfahren denn dauern ?
  2. bekommt die angezeigte Person überhaupt einen Bescheid, dass die Ermittlungen eingestellt wurden gegen sie ?

Danke für die Antworten im Voraus und einen netten Gruß von N.

Hallo,

meistens bekommt man keine Nachricht, daß die Ermittlungen eingestellt wurden.

grüße
miamei

Hallo!

Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Das Gesetz schreibt solche Benachrichtigungen auch vor (§ 170 Abs. 2 S. 2 StPO).

Ein Verfahren ist spätestens dann einzustellen, wenn Verfolgungsverjährung eingetreten ist, im geschilderten Fall also nach drei Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB).

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