Hallo, kann mir jemand ein Aktenzeichen zu einem Gesetz nennen, wo drinsteht, bis zu welchem Kindesalter man bei einer Weiterbildung durch die ARGE (bzw. einen Bildungsträger) Kinderbetreuungskosten bekommt?
Dankeschön!
Donnerblitz
Hallo, kann mir jemand ein Aktenzeichen zu einem Gesetz nennen, wo drinsteht, bis zu welchem Kindesalter man bei einer Weiterbildung durch die ARGE (bzw. einen Bildungsträger) Kinderbetreuungskosten bekommt?
Dankeschön!
Donnerblitz
kann da nicht weiterhelfen aber es wäre schön wenn dir jemand weiterhelfen kann das ich das Aktenzeichen auch bekommen könnte.
[email protected] Gruss
Hallo Donnerblitz,
auf diesem Gebiet kenne ich mich wirklich nicht aus, aber versuch doch mal, einen Sozialrechtler anzusprechen. Manchmal kann auch die Verbraucherzentrale helfen.
Ich halte die Daumen!
Gruß Katja
Hallo,
leider kann ich nich weiterhelfen.
MfG
Thommy
Sorry aber da habe ich keine Ahnung.
Hallo,
da kann ich Dir leider nicht helfen, in Sachen Hartz4 bin ich nicht der richtige Ansprechpartner!
Lg, Lia.
hi ich denke das müsstest du alles im 2ten buch der sozialgesetzte finden sprich sgb2…ich könnte mir aber vorstellen des es sowas wie 14 ist …halt bis zu einem alter wo das kind dann alleine sein kann…
sry hab grad keine zeit mich da durchzuwälzen…gruß
kann da nicht weiterhelfen aber es wäre schön wenn dir jemand
weiterhelfen kann das ich das Aktenzeichen auch bekommen
könnte.
[email protected] Gruss
Ja klar geb ich bescheid, sobald ich was genaues weiß!
Bei mir ist es zur Zeit nämlich so, dass ich eine Maßnahme machen muss, dort musste ich einen Erklärungsbogen ausfüllen, wo eben Fahrgeld und das Kinderbetreuungsgeld beantragt werden musste…dort stand bis 15 Jahre wird gezahlt, im Internet auf der Arbeitsagentur-Seite steht auch noch bis 15 Jahre, doch von der Mitarbeiterin der Agentur wurde mir ein Zusatzbogen ausgeteilt, wo nur noch 13 Jahre drin steht…darum wollte ich gern wissen,welches Alter denn nun korrekt ist!
Naja, vielleicht kann uns ja noch jemand helfen…danke schon mal!
Sorry, falscher Ansprechpartner.
Viel Erfolg noch.
Es gibt im SGB II kein Paragraphen. Aber prinzipiell bis zu 12 Jahren.
Sorry für die verspätete Antwort, ich hoffe trotzdem es ist ausreichend.
Es gibt im SGB II kein Paragraphen. Aber prinzipiell bis zu 12
Jahren.Sorry für die verspätete Antwort, ich hoffe trotzdem es ist
ausreichend.
Hallo, ja danke…meine Bekannte hat nun mitlerweile auch die Ablehnung bekommen, da steht auch, dass es nur bis 12 Jahre gezahlt wird…aber warum steht dann im internet bis 15 Jahre? Naja…werden wr wohl nie erfahren…!
Und außerdem werden bei Betreuung durch Privatpersonen nicht die 130 Euro gezahlt, sondenr nur etwas über 4 Euro / Tag.